W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auszahlung von Überstunden - hat der BR eine Möglichkeit, die Auszahlung zu "verhindern" bzw. in einen ordentlichen Rahmen zu lenken?

D
Dominic
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir stehen hier aktuell in einer großen Diskussion zum Thema Auszahlung von Überstunden. Wir sind ein Energieversorger (TV-V) mit Bäderbetrieben - und um letztere gehts aktuell. Die GF hat heute einen Aushang gemacht, dass ein großteil der dort bei den Kollegen aufgelaufenen Überstunden mit der November und Dezemberabrechnung ausgezahlt werden wird. Die Kollegen sind davon - logischerweise - nicht sonderlich begeistert; vor allem die in LST-Klasse 1 sind. Es sind leider jede Menge Überstunden vorhanden - spitzenreiter ist ein Kollege mit knapp 200 Stunden - der Grund für diesen Immensen Stundenanteil ist, dass der Dienstplan keine Freischicht beinhaltet bzw. jede Schicht die Arbeitszeit genau ausfüllt. Abbau kam bisher (und wohl auch in nächster Zeit) nicht in betracht, da zu wenig Personal vorhanden ist. Dies wurde vom BR bereits mehrmals bemängelt und wird auch jetzt jedes mal bei der vorlage des Dienstplanes angemerkt. Meine Frage an euch ist nun, ob der BR eine Möglichkeit hat, die Auszahlung der Stunden zu "verhindern" bzw. in einen ordentlichen Rahmen zu lenken und welches vorgehen das richtigste wäre um den AG dazu zu bekommen endlich mehr leute in der Abteilung einzusetzen bzw. einzustellen. Weil selbst wenn dieses Jahr die Konten geräumt werden, wird sofort wieder aufgebaut werden. Es existiert keine Betiebsvereinbarung; daher nehme ich stark an, dass der TVV bzw. das ArbZG gültigkeit haben. Nur bei der Rolle und den Steuermöglichkeiten des BR bin ich mir unsicher.

Gruß und Dank

5.24301

Community-Antworten (1)

E
ego112

18.10.2007 um 21:15 Uhr

Erst einmal ist zu klären was der TV dazu sagt. In der Regel sagt dieser aus, das Überstunden vergütet werden müssen. Dieses solltet Ihr als BR eigentlich schon geklärt haben. Wenn Ihr dieses gebaren des AG nicht gutheißen könnt, dann genehmigt den Dienstplan doch garnicht erst. Weiterhin habt ihr noch das BtrVG, welches Euch in puncto Personalplanung und weiteres hilfreich zur Seite stehen kann. Ihr als BR habt die Pflicht den MA zu schützen. Ihr habt dafür zu sorgen, dass geltendes Recht(ArbZG, TV, BetrVG usw.) eingehalten bzw. umgesetzt wird bei Euch im Betrieb. Ich kann Euch nur empfehlen Seminare zu besuchen, da dazu auch eine Verpflichtung aus dem BetrVG besteht.

Ihre Antwort