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Kürzung der Bonuszahlung im Krankheitsfall

M
maschoe
Jan 2018 bearbeitet

Auf der letzten Schulung die ich vom W.A.F. besucht habe, hatte der Referent davon gesprochen, dass es nicht rechtens ist, dass Bonuszahlungen in der Krankheitszeit, in der der Lohn fortgezahlt wird, gekürzt wird. Er hatte gemeint, es gibt dazu auch ein BAG-Urteil. Kennt das vielleicht jemand?

Bonuszahlung = Prämienzahlung nach erfolgreicher Erreichung einer festgelegten Kennzahl im Unternehmen.

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Community-Antworten (2)

F
fkusi

04.11.2015 um 13:34 Uhr

Was verstehst du bzw.der Referent unter der Bonuszahlung? Defenitiv ist es laut § 4a EFZG leider seit 1996 möglich bei krankheitsbedingten Ausfällen die Sonderzahlungen entsprechend den gesetzlichen Richtlinien zu kürzen. Da wir in unserem Unternehmen diese Diskusion hatten, habe ich lange gesucht aber eben keine entsprechenden Urteile gefunden.

G
gironimo

04.11.2015 um 14:32 Uhr

naja - auf jeden Fall sind Kriterien, wie die Bonuszahlung erfolgt, mitbestimmungspflichtig (Entgeltgrundsätze § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG und Beurteilungsgrundsätze).

Ihr hättet z.B. mit dem AG vereinbaren können, dass im Krankheitsfall die Kennzahl gekürzt wird und daher trotzdem der Bonus gezahlt wird - oder welche Regel auch immer.

So gesehen könntet Ihr den Kollegen in der Form zu Hilfe eilen , dass Ihr den AG auffordert es zu Unterlassen, einseitig entsprechende Regeln zu verfassen und anzuwenden.

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