Erstellt am 04.11.2015 um 12:34 Uhr von fkusi
Was verstehst du bzw.der Referent unter der Bonuszahlung?
Defenitiv ist es laut § 4a EFZG leider seit 1996 möglich bei krankheitsbedingten Ausfällen die Sonderzahlungen entsprechend den gesetzlichen Richtlinien zu kürzen.
Da wir in unserem Unternehmen diese Diskusion hatten, habe ich lange gesucht aber eben keine entsprechenden Urteile gefunden.
Erstellt am 04.11.2015 um 13:32 Uhr von gironimo
naja - auf jeden Fall sind Kriterien, wie die Bonuszahlung erfolgt, mitbestimmungspflichtig (Entgeltgrundsätze § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG und Beurteilungsgrundsätze).
Ihr hättet z.B. mit dem AG vereinbaren können, dass im Krankheitsfall die Kennzahl gekürzt wird und daher trotzdem der Bonus gezahlt wird - oder welche Regel auch immer.
So gesehen könntet Ihr den Kollegen in der Form zu Hilfe eilen , dass Ihr den AG auffordert es zu Unterlassen, einseitig entsprechende Regeln zu verfassen und anzuwenden.