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Mitbestimmung bei Zielvereinbarungen?

F
Frida
Jan 2021 bearbeitet

Hallo, wir haben vor kurzem einen BR gegründet und un ser AG muss sich erst noch an uns gewöhnen. In unser Jahresgehalt ist eine Bonuszahlung eingerechnet, die wir natürlich nur anteilig der Zielerreichung erhalten. Bisher waren die Zielvereinbarungen so, dass sie von den Mitarbeitern gut zu erreichen waren. Der Anteil der persönlichen Ziele und der Unternehmensziele war relativ ausgeglichen und bisher wurden auch die Ziele in der Regel zu 100 % erreicht. Nun soll der Anteil der persönlichen Ziele an der Bonuszahlung radikal gekürzt werden ( auf 10-20 %) Die anderen Ziele sind von den Mitarbeitern sehr schwer bis gar nicht zu beeinflussen. In meinen Augen ist es ein Versuch des AG auf Kosten der Mitarbeiter Personalkosten zu sparen. Hat der BR bei der Vereinbarung der Ziele ein Mitspracherecht?

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Community-Antworten (2)

R
rainerw

31.03.2012 um 00:48 Uhr

G
gironimo

31.03.2012 um 10:45 Uhr

Der BR hat nicht nur ein Mitspracherecht sondern ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht. In Frage kommen § 94 BetrVG und § 87 Abs 1 Nr. 10 und 11 BetrVG.

Da das Thema recht komplex ist, empfehle ich Euch dringend ein Seminar zu diesem Thema

http://www.betriebsrat.com/seminare-leistungslohn-arbeitszeit-zielvereinbarung.

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