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Einsicht der Lohnlisten durch BR

O
otttokar
Jan 2018 bearbeitet

Hat der BR das Recht die Lohnlisten der Mitarbeiter einzusehen um die Einhaltung der tariflichen Bezahlung zu kontrollieren?

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Community-Antworten (2)

B
BRStefan

03.11.2015 um 18:48 Uhr

Unbedingt JA! Ich habe mich selbst mal zu dem Thema schlau gemacht, weil wir nur die Tarifgehälter gezeigt bekommen haben, aber nicht die übertariflichen Zulagen. Ihr habt das Recht, zu jedem Mitarbeiter den Bruttolohnt genannt zu bekommen. Listen aushändigen ist eine andere Sache, aber ihr könnt in der Perso euch das Gehalt nennen lassen. Gruß, Stefan

G
gironimo

03.11.2015 um 20:07 Uhr

Die Listen müssen genau aufgeschlüsselt sein - also: Tarifgehalt, Zulagen, Prämien, Sonderzahlungen. Alles muss erkennbar sein . Natürlich für ALLE AN also auch Außertarifliche Angestellte - nur nicht Leitende Angestellte im Sinne des § 5 BetrVG.

Ihr könnt Euch umfassende Notizen machen (also fast vollständig abschreiben).

Grundlage ist § 80 Abs. 2 BetrVG

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