Einblick Lohnlisten fremder Betriebsstätten
Ich bin GBRV zweier Betriebsstätten. Als BR meiner Betriebsstätte habe ich problemlos Einblick in die Lohnlisten bekommen. jetzt will ich auch Einblick haben in die Lohnlisten der anderen betriebsstätte, und zwar über das Argument, dass ich GBRV bin und deshalb auch für die andere betriebstätte zuständig bin. Das wird verweigert und nur dem BR der dortigen betriebsstätte gewährt. ich möchte aber selber Einblick nehmen. Was tun ??
Community-Antworten (7)
12.05.2011 um 16:29 Uhr
Hallo Ritter,
der GBR ist nicht der 2.BR aller Betriebsstätten. Die Zuständigkeiten und damit auch die Rechte des GBR ergeben sich doch ganz klar aus dem BetrVG. Also dort einmal nachlesen. Dann wirst Du wohl nichts entsprechendes finden.
12.05.2011 um 16:30 Uhr
Nach meiner Auffassung: Keine Chance
Einblick nur für den Betriebsrat bzw. nur für den Betriebsausschuss des Betriebsrates-aber nichts was den GBR betrifft. Der ist ja kein Über-Betriebsrat
12.05.2011 um 16:37 Uhr
Hallo Lancelot,
schau`dir mal Fitting §80 RN 2 und 78 an. Wenn ich das richtig lese, gelten die Rechte aus §80 lt. RN 2 genauso für den GBR und lt. RN 78 darf dann der GBR-Vorsitzende bzw. der Vorsitzende des GBA Einsicht nehmen.
Gruß Krähe
12.05.2011 um 17:31 Uhr
Warum gehts du nicht zu dem zuständigen BR vor Ort und besprichst das mit ihm. Dann könnt ihr ja mal Vergleiche anstellen, denn darum geht es dir doch, wenn ich richtig vermute?
12.05.2011 um 19:04 Uhr
12.05.2011 um 21:14 Uhr
Brummbär
Tolles Urteil! Aber eben mit der Besonderheit dass Delegationen vorlagen...
Wolltest du dazu raten?
Ansonsten zeigt das Urteil eher wie mangelhaft manche Anwälte arbeiten
12.05.2011 um 22:44 Uhr
@ganther, ...da ich das Umfeld des TE nicht kenne, möchte ich auch keinen Rat erteilen. Was, wie @lancelot mit dem Urteil anfangen/umgehen kann, muß er selbst beurteilen.
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