Erstellt am 03.11.2015 um 14:11 Uhr von gironimo
Macht dem AG konkrete Vorstellungen, wo die Kollegin eingesetzt werden kann. Sie sollte sich auch aktiv auf freie Arbeitsplätze bewerben.
Allein eine ärztliche Bescheinigung reicht eben nicht aus.
Erstellt am 03.11.2015 um 20:26 Uhr von Challenger
Tach auch,
Euere Kollegin sollte mal beim Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen.
Vielleicht erreicht sie einen Grad von 30% und wäre damit gleichgestellt.
Erstellt am 04.11.2015 um 06:17 Uhr von MaschMisch
@Challenger:
Gleichgestellt mit was? Das bezweifele ich schwer, dass jemand mit einem GdB von 30% automatisch gleichgestellt ist. Bitte mal die Quelle dieser Behauptung nennen.
Wenn dann muss die Person einen Antrag auf Gleichstellung stellen und den Bescheid abwarten. Gibt es eine SBV bei Euch?
Gruß
Erstellt am 04.11.2015 um 07:28 Uhr von Hartmut
Eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung wird mit Schulterproblemen nicht darzustellen sein. Aber ...
>>Können wir als BR z.B. veranlassen das die Betriebsärztin oder auch der MDK die Kollegin unterstützen?
Ja, ALLERDINGS könnt ihr das. Dazu seid Ihr im Betriebsrat!
Erstellt am 04.11.2015 um 12:20 Uhr von ganther
ich kenne AG die nehmen solche Atteste inzwischen zum Anlass Kündigungen vorzubereiten....