W.A.F. LogoSeminare

Bereichwechsel - Muss der Antrag auf Bereich wechsel über die Vertrauenskörperleitung laufen?

C
caprima
Nov 2016 bearbeitet

In unserm Werk mit 5000 MA sind wir in 4 Bereichen aufgeteilt. Bereich 1 ca. 1200 MA, Bereich 2 ca.1400 MA, Bereich 3 ca. 1100 MA, Bereich 4 ca.1300 MA Ein Teil von unserem Bereich in dem Fall Bereich 4 ca.300 MA möchte vom Bereich 3 betreut werden. Nun meine Frage. Wie ist hier die Vorgehensweise? Muss der Antrag auf Bereich wechsel über die Vertrauenskörperleitung laufen und wie wird so ein Antrag formuliert? Gibt es hierzu auch Paragrapfen die eingehalten werden müssen und wo finde ich solche? Bitte um Antwort und im Dank voraus. Vertrauensmann Bereich 4

1.91001

Community-Antworten (1)

D
DonJohnson

18.11.2009 um 01:19 Uhr

Vertrauensleute - oder vertrauenskörper sind Gebilde der GEW. §§ gibt es meines Wissens aus diesem Grunde nciht. Die Aufteilung entsteht intern. Wende dich damit also an deine GEW...

Ihre Antwort