Einblick in Lohn und Gehaltslisten
Hallo, wir sind ein 5er Gremium und habe nun Einsicht in die Lohn und Gehaltslisten beim Arbeitgeber gefordert...Nun hat er dies bewilligt und den vom BR geforderten Termin bestätigt. Die Einsicht soll in SEINEM Büro erfolgen....der BR möchte aber auf neutralem Boden (z.B Besprechungsraum) die Einsichtnahme durchführen. Weiterhin steht im BetrVG nur der BR Vorsitzende oder eine beauftragte Person...können wir da nicht mit alle BR Mitgliedern teilnehmen.. Wenn das nicht geht wäre es in meinen Augen ratsam wenigstens zu zweit hinzugehen. Der BR Vorsitzende schaut in die Listen und macht Notizen ( das geht ja ) und eine weitere Person geht nur als Zeuge ( da wir befürchten , dass der AG den BR Vorsitzenden unter Druck setzen wird ----JAJA so einer ist das !!!) ...Falls der AG die Einsichtnahme massiv stört, kann man ihm dann wg Behinderung der Betriebsratsarbeit zur Rechenschaft ziehen?
Community-Antworten (13)
02.11.2015 um 17:33 Uhr
Weiterhin steht im BetrVG nur der BR Vorsitzende oder eine beauftragte Person... können wir da nicht mit alle BR Mitgliedern teilnehmen.. Komische Frage, wenn es denn schon im Gesetz geregelt ist.
02.11.2015 um 17:45 Uhr
Ok...da hast du recht!
02.11.2015 um 17:45 Uhr
Hmmm, der BR kann verlangen, die Einsichtnahme ohne weitere Aufsichtsperson durchzuführen - warum dann nciht im Büro vom Chef? Wenn er den Raum verläßt, gibt es doch keine Probleme...
Dem BRV könnt ihr doch vertrauen...
02.11.2015 um 18:27 Uhr
Globus, das ist nur die halbe Wahrheit.
Der BR kann verlangen, dass er bei der Ausübung nicht überwacht wird. Er kann NICHT verlangen, alleine im Raum zu sein.
02.11.2015 um 18:39 Uhr
er nu wieder... eine Überwachung findet so oder so statt, wenn er nciht alleine im Raum ist...
02.11.2015 um 18:46 Uhr
Globus, hier bist du wieder lustig am unterstellen.
Es ist nunmal Fakt und von dir nicht aus der Welt zu diskutuieren, dass der Personalleiter nicht den Raum verlassen muss. Es besteht schlicht kein Anspruch auf Abwesenheit Dritter.
02.11.2015 um 18:48 Uhr
Na, da scheint es dann ja wohl unterschiedliche Rechtsauffassungen zu geben...
02.11.2015 um 19:27 Uhr
Der AG ist noch nicht mal verpflichtet, die Listen aus der Hand geben zu müssen.
02.11.2015 um 20:19 Uhr
aus der hand geben schon - aber nicht dem Gremium diese zu überlassen - oder dem BRV - weil ansonsten müßte der AGja immer die hand dran haben... und das geht gar nciht - es geht hier um Einsichtnahme...
Nachtrag: Siehe hier unter anderem Düwell 4. Auflage RN 59 und dem dementsprechenden BAG URteil
Fitting suche ich jetzt nicht raus... macht selber... hier Zitat: "Eine Überwachung der Betriebsratsmitglieder während der Wahrnehmung des Einblicksrecht ist niht zulässig"
02.11.2015 um 20:35 Uhr
@ cerbius
"Weiterhin steht im BetrVG nur der BR Vorsitzende oder eine beauftragte Person..."
Im § 80 BetrVG steht das mit absoluter Sicherheit nicht! ;-)
Aber das BAG hat bereits am 16.08.1995 (Az.: 7 ABR 63/94) geurteilt: "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat in kleineren Betrieben anstelle des dort fehlenden Betriebsausschusses der die laufenden Geschäfte führende Betriebsratsvorsitzende bzw. dessen Stellvertreter oder ein anderes beauftragtes Betriebsratsmitglied, dem nicht die Führung der laufenden Geschäfte übertragen sein muß, dieses Einblicksrecht in die Bruttolohn- und -gehaltslisten der Arbeitnehmer."
Diese Entscheidung solltet Ihr einmal googlen und aufmerksam durchlesen, da es in weiten Teilen auch um ein etwaiges Anwesenheitsrecht des AG geht.
02.11.2015 um 20:36 Uhr
Wenn der BRV Einblick nimmt und sich Notizen macht, spricht er doch nicht mit dem Personalchef. Ich würde mir dabei viel viel Zeit lassen. Die Notizen müssen eben umfassend sein. Schließlich muss er sie ja anschließend allen BR-Mitglieder zur Einsicht zur Verfügung stellen. Sie müssen also deutlich geschrieben und aussagekräftig sein.
Und in der nächsten Woche dann vielleicht noch einmal Einblick ....
da kommt der Chef dann vielleicht ganz allein darauf, ein vereinfachtes Verfahren vorzuschlagen.
02.11.2015 um 20:38 Uhr
Jepp, danke Hoppel
02.11.2015 um 20:40 Uhr
darum geht es nciht gironimo... hier geht es darum, dass der BRV (oder wer auch immer) ohne Kontrolle einsicht nimmt... also alleine...
Aber ja, du hast Recht - mit deiner vorgehensweise haben wir auch erreicht dass uns Listen übergeben werden....
Es ist einfach pragmatischer und auch im sinne der "vertrauensvollen Zusammenarbeit" ;-)
Verwandte Themen
Betriebsversammlung
ÄlterIch habe zu unserer ersten Betriebsversammlung geladen. Im Personalbüro hatte ich rechtzeitig meine Wünsche dargelegt, wie ich den Raum für die Versammlung gestaltet haben möchte, natürlich auch im Hi
Einblick in Lohn- und Gehaltslisten - nein weil die Belegschaft dagegen ist?
Älterhallo, wir haben auf unser letzten Betriebsratssitzung die GL schriftlich gebeten uns Einblick in die Lohn und Gehaltslisten zu gewähren. Die GL gestatte es uns nicht, da 92% der MA im Betrieb dagen
Beschluss für Einblick in Lohn- und Gehaltslisten nötig?
Hallo Leute! wir sind ein 11er Gremium, haben einen Betriebsausschuss und haben somit das Recht auf Einblick in die Lohn- und Gehaltslisten. Muss das Gremium nun im Gesamten einen Beschluss darüber fa
Einsicht in Lohn,- und Gehaltslisten
ÄlterHallo zusammen, wir haben im Gremium die Einsicht in die Lohn,- und Gehaltslisten beschlossen. Soweit dürfte darin kein Problem bestehen da dieses Recht ja im BetrVG verankert ist. Nunmehr besteht
die Geschäftsleitung verhindert Einblick in die Bruttolohn u. Gehaltslisten
ÄlterHallo, seit ca. einem halben Jahr versuchen wir einen Termin (während der normalen Arbeitszeit) zum Einblick in die Bruttolohn und Gehaltslisten zu bekommen...die GL hat dazu aber scheinbar keine Lust