Hallo,
in einem Betrieb gibt es eine BV Arbeitszeitkonto. Auch zu Minusstunden:

Monatlich kann eine Zeitschuld von höchstens 20 Stunden angesammelt werden und in den Folgemonat übertragen werden. Insgesamt darf die Zeitschuld ohne Absprache mit der Geschäftsleitung 39,0 Stunden nicht überschreiten. Die Minusstunden sind auf Anforderung des Arbeitgebers in Absprache mit dem Arbeitnehmer im ersten Halbjahr des Folgejahres auszugleichen. Bei Teilzeitbeschäftigten reduziert sich die Zeitschuld entsprechend der regelmäßigen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit.

Ein AN wird aber laut Dienstplan nur im Wechsel in Woche 1 für 37,5 Stunden eingesetzt, in Woche 2 nur 30 Stunden. Dadurch ist ein Guthaben auf dem Zeitkonto gleich Null.
Muss der AN dies hinnehmen und ggf auch Minus machen?? Oder ist hier auch Annahmeverzug obwohl die BV gilt?