Erstellt am 30.10.2015 um 13:51 Uhr von Dezibel
Die Mitarbeiter haben recht. Es geht niemanden etwas an (Cheffe mal ausgenommen), warum sie fehlen.
Im Schichtplan einfach als Abwesend führen, intern in der Abteilung ist das dann etwas anderes.
Erstellt am 30.10.2015 um 13:59 Uhr von Widder
nicht ganz Dezibel
Arbeitsunfähigkeit geht auch Cheffe nichts an. Der braucht nur über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht aber über das warum, informiert zu werden. Alles andere ist eine Angelegenheit zwischen mir, meinem Arzt, und als Helferlein noch die Krankenkasse.
Erstellt am 30.10.2015 um 14:26 Uhr von Handballfreund
Das warum steht auch nicht auf der Liste, es gibt einfach 2 neue Spalten im Schichtplan mit Krank und Urlaub und darunter stehen die Namen.
Erstellt am 30.10.2015 um 14:32 Uhr von Pickel
Widder, was für ein Blödsinn!
Natürlich hat Dezibel recht. Natürlich geht es den Chef etwas an, dass der Mitarbeiter krank ist. Er hat schließlich nicht geschrieben, dass den Chef der Krankheitsgrund etwas anlässt.
Das "Warum" bezieht sich auf die vom Handballfreund genannten Eventualitäten wie Urlaub, AU etc pp
Erstellt am 30.10.2015 um 14:39 Uhr von Handballfreund
Welchen § kann ich dem Schichtleiter jetzt nennen, damit er in Zukunft diese Infos nicht mehr auf den Schichtplan schreibt?
Erstellt am 30.10.2015 um 15:02 Uhr von AlterMann
§ 3a Satz 1 BDSG: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen...
§ 4 (1) BDSG: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.
Erstellt am 30.10.2015 um 15:37 Uhr von Widder
@Pickel
Ich habe garantiert keinen Blödsinn geschrieben, nur die Aussage von Dezibel klarer gestellt. Es ging nur darum das es den Cheffe nichts angeht warum. Dies geht nicht klar aus der Aussage hervor.
Nicht mehr und nicht weniger.
Erstellt am 30.10.2015 um 15:38 Uhr von gironimo
Mit Sicherheit wird doch hier eine Liste veröffentlicht, die auf IT erfasste Daten zurückgreift. Also seit Ihr in der Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.
Und damit ist es dann zunächst einmal "Wurscht", ob es irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen in dieser Frage gibt. Der AG muss sich mit Euch einigen, welche Daten und wie genutzt werden. Allein Euer "Nein" reicht schon völlig aus, die Maßnahme zu stoppen.
Eine E-Stelle wird dann ganz automatisch prüfen, was rechtlich haltbar ist. Aber dazu wird es wahrscheinlich gar nicht kommen. Vertraut auf Eure Verhandlungsstärke.
Aber abgesehen davon, bin ich auch der Meinung, dass Krankentage nicht an die Breite Öffentlichkeit gehören. Es reicht doch völlig die Abwesenheit anzuzeigen (dazu kann denn verschiedenes gehören).
Erstellt am 30.10.2015 um 17:42 Uhr von Dezibel
@Widder
> Ich habe garantiert keinen Blödsinn geschrieben, nur die Aussage von Dezibel klarer gestellt. Es ging nur darum das es den Cheffe nichts angeht warum. Dies geht nicht klar aus der Aussage hervor.
Würdest Du die außerordentliche Freundlichkeit besitzen, und meinen Beitrag noch einmal, ganz langsam und laut lesen?
Danke.
Da steht im Klartext nur, dass er wissen muss, warum einer fehlt, NICHT, welche Krankheiten er hat!Und es sollte schon für Cheffe interessant sein, ob einer Urlaub hat, krank ist oder die Schwiegermutter beerdigen muss.