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Urlaub und Krankheit für jeden "sichtbar"

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Handballfreund
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, auf unseren Wocheneinsatzplänen gibt es seit 2 Wochen eine weitere Info wer Urlaub hat und wer krank ist. Wir sind jetzt angesprochen wurden, dass das einige MA nicht möchten, weil sie der Meinung sind es geht niemand etwas an ob sie krank sind o.ä.. Wir haben im BR diskutiert, aber wir sind uns nicht einig geworden, ob diese Info gegen eine Bestimmung oder ein Gesetz verstoßen würde und wir vom AG verlangen können auf diese Info zu verzichten.

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Community-Antworten (9)

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Dezibel

30.10.2015 um 14:51 Uhr

Die Mitarbeiter haben recht. Es geht niemanden etwas an (Cheffe mal ausgenommen), warum sie fehlen. Im Schichtplan einfach als Abwesend führen, intern in der Abteilung ist das dann etwas anderes.

W
Widder

30.10.2015 um 14:59 Uhr

nicht ganz Dezibel Arbeitsunfähigkeit geht auch Cheffe nichts an. Der braucht nur über die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit, nicht aber über das warum, informiert zu werden. Alles andere ist eine Angelegenheit zwischen mir, meinem Arzt, und als Helferlein noch die Krankenkasse.

H
Handballfreund

30.10.2015 um 15:26 Uhr

Das warum steht auch nicht auf der Liste, es gibt einfach 2 neue Spalten im Schichtplan mit Krank und Urlaub und darunter stehen die Namen.

P
Pickel

30.10.2015 um 15:32 Uhr

Widder, was für ein Blödsinn! Natürlich hat Dezibel recht. Natürlich geht es den Chef etwas an, dass der Mitarbeiter krank ist. Er hat schließlich nicht geschrieben, dass den Chef der Krankheitsgrund etwas anlässt.

Das "Warum" bezieht sich auf die vom Handballfreund genannten Eventualitäten wie Urlaub, AU etc pp

H
Handballfreund

30.10.2015 um 15:39 Uhr

Welchen § kann ich dem Schichtleiter jetzt nennen, damit er in Zukunft diese Infos nicht mehr auf den Schichtplan schreibt?

A
AlterMann

30.10.2015 um 16:02 Uhr

§ 3a Satz 1 BDSG: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen...

§ 4 (1) BDSG: Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.

W
Widder

30.10.2015 um 16:37 Uhr

@Pickel

Ich habe garantiert keinen Blödsinn geschrieben, nur die Aussage von Dezibel klarer gestellt. Es ging nur darum das es den Cheffe nichts angeht warum. Dies geht nicht klar aus der Aussage hervor. Nicht mehr und nicht weniger.

G
gironimo

30.10.2015 um 16:38 Uhr

Mit Sicherheit wird doch hier eine Liste veröffentlicht, die auf IT erfasste Daten zurückgreift. Also seit Ihr in der Mitbestimmung des § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG.

Und damit ist es dann zunächst einmal "Wurscht", ob es irgendwelche gesetzlichen Bestimmungen in dieser Frage gibt. Der AG muss sich mit Euch einigen, welche Daten und wie genutzt werden. Allein Euer "Nein" reicht schon völlig aus, die Maßnahme zu stoppen.

Eine E-Stelle wird dann ganz automatisch prüfen, was rechtlich haltbar ist. Aber dazu wird es wahrscheinlich gar nicht kommen. Vertraut auf Eure Verhandlungsstärke.

Aber abgesehen davon, bin ich auch der Meinung, dass Krankentage nicht an die Breite Öffentlichkeit gehören. Es reicht doch völlig die Abwesenheit anzuzeigen (dazu kann denn verschiedenes gehören).

D
Dezibel

30.10.2015 um 18:42 Uhr

@Widder

Ich habe garantiert keinen Blödsinn geschrieben, nur die Aussage von Dezibel klarer gestellt. Es ging nur darum das es den Cheffe nichts angeht warum. Dies geht nicht klar aus der Aussage hervor.

Würdest Du die außerordentliche Freundlichkeit besitzen, und meinen Beitrag noch einmal, ganz langsam und laut lesen? Danke. Da steht im Klartext nur, dass er wissen muss, warum einer fehlt, NICHT, welche Krankheiten er hat!Und es sollte schon für Cheffe interessant sein, ob einer Urlaub hat, krank ist oder die Schwiegermutter beerdigen muss.

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