Hallo,

wir verwenden im Unternehmen ein browserbasiertes Tool, in dem Urlaub beantragt werden kann. Das Tool kann von jedem MA, mglw. auch von Externen verwendet werden, der ueber Logindaten verfuegt. Das bedeutet aber auch, dass jeder alles sehen kann.

Im Falle von Urlaubswuenschen mag das noch sinnvoll sein - weil so nicht zehn von zehn MA in derselben Woche Urlaub beantragen werden. Nun will der AG aber, dass die MA auch Fehlzeiten wegen Krankheit in dem Tool vermerkt; diese werden, wiederum fuer jeden sichtbar, als "sick" ausgewiesen. Es ist ausserdem seit kurzem ueblich, Erkrankungen mit einer eigenen Spalte im Dienstplan zu wuerdigen. Ich bin mir sehr sicher, dass es sich hierbei um personenbezogene Daten handelt, die nicht in solcher Weise fuer jeden "Hinz und Kunz" sichtbar publiziert werden duerfen - eine zweifelsfrei dazu passende Norm oder aber ein Urteil kann ich aber nicht finden. Any ideas?

Ausserdem gibt es ein weiteres Tool, in dem Arbeitszeiten vermerkt werden. Das ist allein deshalb schon fragwuerdig, als der AG allmonatlich Dienstplaene erlaesst, Festgehaelter zahlt und die Entlohnung von Ueberstunden kategorisch ablehnt. Unterm Strich ist diese Erfassung eigentlich fuer nix gut. Muss sie akzeptiert werden und wenn ja, wie lange duerfen die Daten verwahrt werden?

Danke sagt das

JePilein