Erstellt am 30.10.2015 um 11:09 Uhr von nicoline
Blausternchen,
so wie ich es verstehe, regelt die BV ***DIE ANZAHL*** der Tage, z.B. maximal 3.
*jährlich mit dem Arbeitgeber verhandeln,*
Wenn die Lage dieser 3 Brückentage mit dem AG jedes Jahr neu verhandelt wird, steht am Ende der Verhandlung ein Ergebnis, welches durch den BR bestätigt werden muss. Eine BV beschließt doch auch der BR als Verhandlungsergebnis mit dem AG.
Erstellt am 30.10.2015 um 11:22 Uhr von Erbsenzähler
Ich schließe mich nicoline an.
Wir haben eine BV Arbeitszeit, die grundsätzlich die Brückentage zusichert, aber die Lage wird über eine jährliche BV geregelt UND mit Beschluss darüber.
Erstellt am 30.10.2015 um 15:12 Uhr von AlterMann
Hallo Blausternchen,
so unsinig ist das gar nicht.
Ihr habt eine BV, in der steht, dass Ihr Euch jedes Jahr einigt. (So habe ich Dich jedenfalls verstanden.)
Dann werdet Ihr Euch also mit dem AG austauschen, wie die Tage nächste Jahr liegen sollen. Irgendwie muss dann doch klar werden, dass der AG und Ihr eine verbindliche Entscheidung getroffen habt.
Das kann dadurch geschehen, dass der AG Euch (ohne oder nach Verhandlung) einen Vorschlag macht und Ihr Eure Zustimmng beschließt. Das wäre für mich jedenfalls die rechtssichere Variante.