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Beschluß über Brückentage trotz BV?

B
Blausternchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle, wenn es eine ca. 20jährige BV gibt, die die Anzahl von Brückentagen pro Kalenderjahr regelt, und wir diese Brücketage jährlich mit dem Arbeitgeber verhandeln, dann brauchen wir doch nicht noch zusätzlich einen Beschluß des Betriebsrates über die Brückentage, richtig? Ein BR- Kollge meint, daß wir darüber einen Beschluß fassen müßten, aber dann wäre die BV ja unsinnig.

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Community-Antworten (3)

N
nicoline

30.10.2015 um 12:09 Uhr

Blausternchen, so wie ich es verstehe, regelt die BV DIE ANZAHL der Tage, z.B. maximal 3.

jährlich mit dem Arbeitgeber verhandeln, Wenn die Lage dieser 3 Brückentage mit dem AG jedes Jahr neu verhandelt wird, steht am Ende der Verhandlung ein Ergebnis, welches durch den BR bestätigt werden muss. Eine BV beschließt doch auch der BR als Verhandlungsergebnis mit dem AG.

E
Erbsenzähler

30.10.2015 um 12:22 Uhr

Ich schließe mich nicoline an. Wir haben eine BV Arbeitszeit, die grundsätzlich die Brückentage zusichert, aber die Lage wird über eine jährliche BV geregelt UND mit Beschluss darüber.

A
AlterMann

30.10.2015 um 16:12 Uhr

Hallo Blausternchen, so unsinig ist das gar nicht. Ihr habt eine BV, in der steht, dass Ihr Euch jedes Jahr einigt. (So habe ich Dich jedenfalls verstanden.) Dann werdet Ihr Euch also mit dem AG austauschen, wie die Tage nächste Jahr liegen sollen. Irgendwie muss dann doch klar werden, dass der AG und Ihr eine verbindliche Entscheidung getroffen habt. Das kann dadurch geschehen, dass der AG Euch (ohne oder nach Verhandlung) einen Vorschlag macht und Ihr Eure Zustimmng beschließt. Das wäre für mich jedenfalls die rechtssichere Variante.

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