Hallo an alle,
wenn es eine ca. 20jährige BV gibt, die die Anzahl von Brückentagen pro Kalenderjahr regelt, und wir diese Brücketage jährlich mit dem Arbeitgeber verhandeln, dann brauchen wir doch nicht noch zusätzlich einen Beschluß des Betriebsrates über die Brückentage, richtig? Ein BR- Kollge meint, daß wir darüber einen Beschluß fassen müßten, aber dann wäre die BV ja unsinnig.