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Betriebsrat entscheidet ohne Abstimmung.

T
Tutinmaus
Nov 2024 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir sind ein Betrieb mit einer Zentrale und vier Außenstellen in Nordrhein-Westfalen. Unsere Außenstelle besteht aus ungefähr 300 Mitarbeitern. Der Betriebsrat hat eine Vereinbarung mit der Zentrale geschlossen, dass wir über Weihnachten und Silvester, die drei Brückentage, Zwangsurlaub nehmen müssen. Das heißt, unsere Außenstelle wird drei Tage schließen. Alle anderen Außenstellen haben über Weihnachten, über die drei Brückentage auf. Die Mitarbeiter wurden zu der Sache nicht befragt. Der Betriebsrat hat intern unter den Betriebsratsmitgliedern abgestimmt. Der Zentrale ist es egal ob wir auf oder zu haben. Mehr als die Hälfte Mitarbeiter würde aber gerne über die Brückentage arbeiten. Meiner Meinung nach hat der Betriebsrat in der Sache die Mitarbeiter hintergangen. In anderen Außenstellen wurden Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Das heißt, die Mitarbeiter wurden mit involviert. Wie kann man jetzt am besten vorgehen? Der Betriebsrat sollte die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Leider ist es in diesem Falle bei uns nicht so. Ob der AG an den Betriebsrat herangetreten ist weiß ich nicht. Die Frage habe ich mir auch gestellt. Leider halten da alle still. Ich gehe stark davon aus, dass der Betriebsrat von sich aus die Sache angestoßen hat. Mit einem Mitglied des Betriebsrates habe ich gesprochen. Da kam eine Begründung, wo ich nur dachte um Gottes willen. Es wurde wörtlich gesagt "du glaubst doch nicht, dass die, die dann da sind wirklich arbeiten. Da bin ich dann laut geworden. Ergo es wird unterstellt, dass die Mitarbeiter an den Tagen nicht arbeiten würden. Zusätzlich kam noch die Aussage, auf einer hysterischen Weise, die nächsten Jahre werde ich genauso dafür stimmen, dass zwischen Weihnachten und Neujahr zugemacht wird. Unglaublich. Bei uns ist es eher so, dass sich der Betriebsrat weniger für die Mitarbeiter Einsatz als für die Geschäftsführung. Teilweise denken die nur an sich.

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Community-Antworten (8)

G
GabrielBischoff

13.11.2024 um 18:58 Uhr

Euer Betriebsrat hat auf Basis des §87(5) BetrVG mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über allgemeine Urlaubsgrundsätze getroffen. Das ist so erstmal nicht zu beanstanden, dafür ist er da.

Ich verstehe, dass du mit dem Beschluss eures Betriebsrats nicht einverstanden ist und dir eine Mitarbeiterbeteiligung gewünscht hättest. Dazu ist euer Betriebsrat nicht verpflichtet und selbst bei einer Durchführung wäre er an das Ergebnis nicht gebunden, ebenso wenig wie die anderen Betriebsräte der Außenstellen.

Was sind deine Möglichkeiten? Grundsätzlich können die Arbeitnehmer bei einer groben Pflichtverletzung einen Auflösungsantrag beim Arbeitsgericht beantragen. Auch wenn du dich "verraten" fühlst - es wurde gegen kein Gesetz verstoßen.

Somit bleibt erstmal nur, euren Betriebsrat im Rahmen der nächsten Betriebsversammlung heftig anzuzählen und sich diesen Vorfall für die nächste Wahl in 2026 zu merken. Für den konkreten Fall ist die Messe aber gesungen.

C
celestro

13.11.2024 um 19:00 Uhr

Der BR kann die MA fragen, muss es aber nicht. Die Frage ist allerdings, ob eine solche Entscheidung so kurz vor Jahresende "in Ordnung" ist. Bei "Anfang des Jahres" wäre das eine Sache. Aber was ist z.B. mit Personen, die ihren ganzen Jahresurlaub schon genommen haben?

Zuallererst würde ich den BR mal vernünftig fragen, was man sich dabei gedacht hat und wieso man nicht (wie die anderen Gremien) eine Abstimmung durchgeführt hat.

D
DummerHund

13.11.2024 um 19:48 Uhr

Was mich ein wenig irritiert ist folgender Satz "Der Zentrale ist es egal ob wir auf oder zu haben" Ist der AG überhaupt an den BR heran getreten mit dem Wusch den Betrieb für die Zeit dicht zu machen, oder hat der BR eigenständig gehandelt?

T
Tutinmaus

13.11.2024 um 20:03 Uhr

Die Frage habe ich mir auch gestellt. Leider halten da alle still. Ich gehe stark davon aus, dass der Betriebsrat von sich aus die Sache angestoßen hat. Mit einem Mitglied des Betriebsrates habe ich gesprochen. Da kam eine Begründung, wo ich nur dachte um Gottes willen. Es wurde wörtlich gesagt "du glaubst doch nicht, dass die, die dann da sind wirklich arbeiten. Da bin ich dann laut geworden. Ergo es wird unterstellt, dass die Mitarbeiter an den Tagen nicht arbeiten würden. Zusätzlich kam noch die Aussage, auf einer hysterischen Weise, die nächsten Jahre werde ich genauso dafür stimmen, dass zwischen Weihnachten und Neujahr zugemacht wird. Unglaublich. Bei uns ist es eher so, dass sich der Betriebsrat weniger für die Mitarbeiter Einsatz als für die Geschäftsführung. Teilweise denken die nur an sich.

K
Kehler

14.11.2024 um 08:26 Uhr

"Bei uns ist es eher so, dass sich der Betriebsrat weniger für die Mitarbeiter Einsatz als für die Geschäftsführung. Teilweise denken die nur an sich. "

Dann müsst ihr bei der nächsten Wahl andere Personen wählen.

Aber in dem von dir vorgestelltem Fall, hat der BR nichts falsches getan, außer, dass der BR das ganze eventuell angestoßen hat.

NB
nicht brauchen

14.11.2024 um 08:56 Uhr

Eine Betriebsruhe sollte 6 Monate davor angekündigt werden.

Ansonsten kannst du den BR mit den gewählten Politikern vergleichen. Die machen auch was sie wollen und fragen meistens nicht rum. Wenn du (und auch viele andere) da nicht einverstanden bist muss man bei der nächsten Wahl andere Leute (Parteien) wählen.

R
rtjum

15.11.2024 um 14:52 Uhr

Hat bei euch denn jeder Betrieb einen eigenen Betriebsrat oder habt ihr einen gemeinsamen?

T
Tutinmaus

15.11.2024 um 16:23 Uhr

Jeder Außenstelle hat seinen eigenen Betriebsrat.

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