Betriebsrat entscheidet ohne Abstimmung.
Hallo zusammen,
wir sind ein Betrieb mit einer Zentrale und vier Außenstellen in Nordrhein-Westfalen. Unsere Außenstelle besteht aus ungefähr 300 Mitarbeitern. Der Betriebsrat hat eine Vereinbarung mit der Zentrale geschlossen, dass wir über Weihnachten und Silvester, die drei Brückentage, Zwangsurlaub nehmen müssen. Das heißt, unsere Außenstelle wird drei Tage schließen. Alle anderen Außenstellen haben über Weihnachten, über die drei Brückentage auf. Die Mitarbeiter wurden zu der Sache nicht befragt. Der Betriebsrat hat intern unter den Betriebsratsmitgliedern abgestimmt. Der Zentrale ist es egal ob wir auf oder zu haben. Mehr als die Hälfte Mitarbeiter würde aber gerne über die Brückentage arbeiten. Meiner Meinung nach hat der Betriebsrat in der Sache die Mitarbeiter hintergangen. In anderen Außenstellen wurden Mitarbeiterbefragung durchgeführt. Das heißt, die Mitarbeiter wurden mit involviert. Wie kann man jetzt am besten vorgehen? Der Betriebsrat sollte die Interessen der Arbeitnehmer vertreten. Leider ist es in diesem Falle bei uns nicht so. Ob der AG an den Betriebsrat herangetreten ist weiß ich nicht. Die Frage habe ich mir auch gestellt. Leider halten da alle still. Ich gehe stark davon aus, dass der Betriebsrat von sich aus die Sache angestoßen hat. Mit einem Mitglied des Betriebsrates habe ich gesprochen. Da kam eine Begründung, wo ich nur dachte um Gottes willen. Es wurde wörtlich gesagt "du glaubst doch nicht, dass die, die dann da sind wirklich arbeiten. Da bin ich dann laut geworden. Ergo es wird unterstellt, dass die Mitarbeiter an den Tagen nicht arbeiten würden. Zusätzlich kam noch die Aussage, auf einer hysterischen Weise, die nächsten Jahre werde ich genauso dafür stimmen, dass zwischen Weihnachten und Neujahr zugemacht wird. Unglaublich. Bei uns ist es eher so, dass sich der Betriebsrat weniger für die Mitarbeiter Einsatz als für die Geschäftsführung. Teilweise denken die nur an sich.
Community-Antworten (8)
13.11.2024 um 18:58 Uhr
Euer Betriebsrat hat auf Basis des §87(5) BetrVG mit dem Arbeitgeber eine Vereinbarung über allgemeine Urlaubsgrundsätze getroffen. Das ist so erstmal nicht zu beanstanden, dafür ist er da.
Ich verstehe, dass du mit dem Beschluss eures Betriebsrats nicht einverstanden ist und dir eine Mitarbeiterbeteiligung gewünscht hättest. Dazu ist euer Betriebsrat nicht verpflichtet und selbst bei einer Durchführung wäre er an das Ergebnis nicht gebunden, ebenso wenig wie die anderen Betriebsräte der Außenstellen.
Was sind deine Möglichkeiten? Grundsätzlich können die Arbeitnehmer bei einer groben Pflichtverletzung einen Auflösungsantrag beim Arbeitsgericht beantragen. Auch wenn du dich "verraten" fühlst - es wurde gegen kein Gesetz verstoßen.
Somit bleibt erstmal nur, euren Betriebsrat im Rahmen der nächsten Betriebsversammlung heftig anzuzählen und sich diesen Vorfall für die nächste Wahl in 2026 zu merken. Für den konkreten Fall ist die Messe aber gesungen.
13.11.2024 um 19:00 Uhr
Der BR kann die MA fragen, muss es aber nicht. Die Frage ist allerdings, ob eine solche Entscheidung so kurz vor Jahresende "in Ordnung" ist. Bei "Anfang des Jahres" wäre das eine Sache. Aber was ist z.B. mit Personen, die ihren ganzen Jahresurlaub schon genommen haben?
Zuallererst würde ich den BR mal vernünftig fragen, was man sich dabei gedacht hat und wieso man nicht (wie die anderen Gremien) eine Abstimmung durchgeführt hat.
13.11.2024 um 19:48 Uhr
Was mich ein wenig irritiert ist folgender Satz "Der Zentrale ist es egal ob wir auf oder zu haben" Ist der AG überhaupt an den BR heran getreten mit dem Wusch den Betrieb für die Zeit dicht zu machen, oder hat der BR eigenständig gehandelt?
13.11.2024 um 20:03 Uhr
Die Frage habe ich mir auch gestellt. Leider halten da alle still. Ich gehe stark davon aus, dass der Betriebsrat von sich aus die Sache angestoßen hat. Mit einem Mitglied des Betriebsrates habe ich gesprochen. Da kam eine Begründung, wo ich nur dachte um Gottes willen. Es wurde wörtlich gesagt "du glaubst doch nicht, dass die, die dann da sind wirklich arbeiten. Da bin ich dann laut geworden. Ergo es wird unterstellt, dass die Mitarbeiter an den Tagen nicht arbeiten würden. Zusätzlich kam noch die Aussage, auf einer hysterischen Weise, die nächsten Jahre werde ich genauso dafür stimmen, dass zwischen Weihnachten und Neujahr zugemacht wird. Unglaublich. Bei uns ist es eher so, dass sich der Betriebsrat weniger für die Mitarbeiter Einsatz als für die Geschäftsführung. Teilweise denken die nur an sich.
14.11.2024 um 08:26 Uhr
"Bei uns ist es eher so, dass sich der Betriebsrat weniger für die Mitarbeiter Einsatz als für die Geschäftsführung. Teilweise denken die nur an sich. "
Dann müsst ihr bei der nächsten Wahl andere Personen wählen.
Aber in dem von dir vorgestelltem Fall, hat der BR nichts falsches getan, außer, dass der BR das ganze eventuell angestoßen hat.
14.11.2024 um 08:56 Uhr
Eine Betriebsruhe sollte 6 Monate davor angekündigt werden.
Ansonsten kannst du den BR mit den gewählten Politikern vergleichen. Die machen auch was sie wollen und fragen meistens nicht rum. Wenn du (und auch viele andere) da nicht einverstanden bist muss man bei der nächsten Wahl andere Leute (Parteien) wählen.
15.11.2024 um 14:52 Uhr
Hat bei euch denn jeder Betrieb einen eigenen Betriebsrat oder habt ihr einen gemeinsamen?
15.11.2024 um 16:23 Uhr
Jeder Außenstelle hat seinen eigenen Betriebsrat.
Verwandte Themen
Abstimmung über den Betriebsartsvorsitzenden
Hallo Zusammen, morgen findet bei uns die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden statt und ich soll dann Wahlleiter sein. Ich muß dann als erstes die Frage stellen, in welchem Verfahren der Vorsitzen
Abstimmung
Hallo, Wir haben letzte Woche eine interne Abstimmung zu einem Thema vollzogen, aber nur mit Mitarbeitern die derzeit im Hause waren. Da im Moment Urlaubszeit ist haben nur 30 Leute an der Abstimmung
Beeinflussung einer Abstimmung im GBR
Hallo, meine Frage lautet wie folgt: kann ein noch nicht konstituierter GBR zur Konstituierenden Sitzung auf die TO einen Punkt aufnehmen, der zur Abstimmung steht, und den im Vorfeld in der TO so fe
Können KBR Mitgleider über ihre eigene Abberufung mit abstimmen?
Wären Mitglieder des KBR bei Abberufung aus dem KBR nach § 57 BetrVG bei der Abstimmung zur Abberufung befangen und dürften an dieser Abstimmung nicht teilnehmen, also keine Richter in eigener Sache s
Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes auf die Tagesordnung
Hallo zusammen, wenn man in der Sitzung einen zusätzlichen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung setzen möchte, ist ja folgendes zu beachte: 1. es muss rechtzeitig und ordnungsgemäß zur Sitzung