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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Brückentage - Bei Vertrauensarbeitszeit für Brückentage Urlaubstage nehmen?

F
Franz
Jan 2018 bearbeitet

hallo, in unserem Betrieb gelten Brückentage.(z.Z. gibts zwar keine) GF und wir (BR) finden diese Regelung gut. Wir haben zwei MA die Vertrauensarbeitszeit haben. Jetzt werde ich dauernd von einem dieser VAzeitler angemotzt, denn man muß Überstunden oder Urlaub nehmen. Bei Vertrauensarbeitszeit fallen keine Überstunden an. Er muß also im Jahr für Brückentage schon 2 - 4 Urlaubstage nehmen und das passt ihm nicht. Er meint auch, es sollte jedem selbst überlassen bleiben, ob er arbeiten will oder nicht! Ich finde die momentane Regelung aber immer noch gut!

MfG Franz

6.37602

Community-Antworten (2)

P
packer

31.07.2008 um 13:39 Uhr

also bei nur einem motzer finde ich die quote aber senstationell... wenn alle anderen zufrieden sind, was ich doch denke... ich würde den mal als minimalkollateralschaden laufen lassen...

und vertrauensarbeit verursacht in deutschland durchschnittlich die meisten überstunden, nur heißen die nich so :)

generell würde ich dem MA mal ganz klar machen, daß er ja durchaus auch vorteile durch die VAZ hat, die die kollegenInnen mit geplanter AZ nicht haben!!!

was sagt euer chef denn zu dem problem?

M
Mona-Lisa

31.07.2008 um 13:46 Uhr

@Franz, im übrigen sollte der Kollege mit seinem Einverständnis zur Vertrauensarbeitszeit gewusst haben, was genau diese beinhaltet! Und das sind nun mal nicht nur Vorteile........

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