W.A.F. LogoSeminare

URLAUB SCHWERBEHINDERTE KOLLEGIN

R
ROSA1
Jan 2018 bearbeitet

Als Betriesrat haben wir zusammen mit dem Personalchef über den Urlaubsplan zu entscheiden bzw. Urlaub zu planen. Wir haben eine dienstälteste und schwerbehinderte Mitarbeiterin, die zum Brückentage geplant hat. Die Kollegin, die sie vertritt auch und die auch wie immer Brückentage geplant hat, will auch gleichzeitig im Urlaub gehen. Wie sollen wir uns als Betriebsrat verhalten? Sollen wir der ältere, diensälteste und schwerbehinderte Kollegin Vorrang geben? Vielen Dank für eure zahlreiche Antworten.

5.02601

Community-Antworten (1)

L
Lotte

10.03.2009 um 14:13 Uhr

Rosa, wenn Eure schwerbehinderte Kollegin diesen Brückentag nicht aufgrund ihrer Behinderung besonders benötigt, wird sie behandelt wie alle anderen auch. Die besonderen Rechte der schwebehinderten KollegInnen, z. B. aus § 81 SGB IX, dienen dem Nachteilsausgleich, aber nicht der Vorteilsbeschaffung.

Ihre Antwort