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Brückentage / Urlaub?

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Frodo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unsere Firma hat eine Ausschreibung erhalten. In diesem Konzern werden Brückentage eingesetzt wo nicht gearbeitet wird. Wie sollen wir damit umgehen? Die Kollegen sind sind an uns herangetreten und nicht gewollt ihre Urlaubstage dafür zu Nutzen. Sie sind der Meinung, dafür ist der AG zuständig! Bevor wir hier tätig werden, hätte ich gern von euch mal eine Meinung dazu. Wer kannuns hier,vielleicht aus Erfahrung, einen Tip geben oder weiterhelfen? Gruß Frodo

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Community-Antworten (2)

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Mainpower

20.11.2010 um 16:51 Uhr

Hallo, bei uns wird das so gehandhabt. Donnerstag Feiertag, Freitag Brückentag. Schönes langes Wochenende. Für den Brückentag wird Urlaub genommen oder Gutstunden verrechnet. Warum ist da der AG zuständig?? Wenn Ihr das nicht wollt muss das ja nicht sein da Mitbestimmungspflichtig. Wäre aber dann mal gespannt wieviel MA dann Urlaub beantragen um das lange Wochenende zu nutzen. Nur wird der AG dann einige Anträge ablehnen um den normalen Betriebsablauf aufrecht zu erhalten.

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Frodo

20.11.2010 um 20:31 Uhr

Hallo mainpower, danke für die schnell Zusendung,das ist uns schon klar, wie du dieses Beispiel brachtest. Zur Erläuterung sei noch gesagt,in unserer Hauptfirma gibt es keine Brückentage und da sind sie nun mal beschäftigt.Die Arbeit wird quasi nur in dem Konzern ausgeübt und sie haben keine Möglichkeit an den Brückentagen da zu arbeiten.Sie möchten aber ihren Urlaub so nutzen wie sie ihn haben wollen und nicht vorgeschrieben bekommen. Überzeit ist dazu nicht anzusetzen, da nicht planbar und die BT hier ein fester Bestandteil sind.Wir denken schon, dass der AG da mit gefragt ist,was die Beschäftigung seiner AN betrifft. Gibt es hier rechtliche Grundlagen?

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