Befristetes Arbeitsverhältnis
Hallo zusammen,
ich bin teilzeitfreigestellte Betriebsrätin in einem Unternehmen mit ca 650 MA und habe folgende Frage an Euch:
Ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses möglich, nachdem die Kollegin, deren AV befristet werden soll, die Befristung gem. § 14 (2) bereits vollständig ausgeschöpft hat? Die neue Befristung soll nun nach § 14 MTV EH / NRW für die länst mögliche Dauer, also für 3 Monate vorgenommen werden. Zwischen der jetzt geplanten Befristung und dem Ende der letzten Befristung nach TzBfG liegen 10 Wochen.
Community-Antworten (1)
29.08.2007 um 16:53 Uhr
Schach, vielleicht wäre es einfacher zu antworten, wenn Du den §14 des MTV zitiert hättest. Pauschal lässt sich nur feststellen: Eine Befristung mit Sachgrund geht, aber ohne Sachgrund nimmer. Aber der Kollegin tut Ihr wahrscheinlich den größeren Gefallen, wenn Ihr bei jetzt noch folgender sachgrundlosen Befristung nicht einschreitet und sie später auf Ihre Rechte aufmerksam macht. Dann müsste ein RA allerdings prüfen, ob die Beschäftigung der letzten TZ Beschäftigung (nach 14 Abs.2 TzBfG) mitzählt oder ob sie ohne Angabe von Gründen und ohne Ksch nach KschG kündbar ist, da die neue Maßnahme nur 3 Monate dauern soll.
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