Hallo zusammen,

ich bin teilzeitfreigestellte Betriebsrätin in einem Unternehmen mit ca 650 MA und habe folgende Frage an Euch:

Ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses möglich, nachdem die Kollegin, deren AV befristet werden soll, die Befristung gem. § 14 (2) bereits vollständig ausgeschöpft hat? Die neue Befristung soll nun nach § 14 MTV EH / NRW für die länst mögliche Dauer, also für 3 Monate vorgenommen werden. Zwischen der jetzt geplanten Befristung und dem Ende der letzten Befristung nach TzBfG liegen 10 Wochen.