W.A.F. LogoSeminare

Bitte unbedingt um Hilfe zum Teilzeit und Befristungsgesetz - Verlängerung oder Neuabschluss?

G
Gabi
Jan 2018 bearbeitet

Soweit die sachgrundlose Befristung nach § 14 Abs. 2 S.2 TzBfG möglich ist, kann auf der Grundlage des § 14 Abs.2 S. 1 TzBfG eine Befristung bis zur Dauer von zwei Jahren vereinbart werden. Die Möglichkeit der Befristung des Arbeitsverhältnisses für zwei Jahre muss nicht zu Beginn des Arbeitsverhältnisses ausgeschöpft werden. Wurde die maximale Dauer der zulässigen Befristung von 2 Jahren zu Beginn des Arbeitsverhältnisses noch nicht genutzt, kann der befristete Vertrag bis zu dreimal verlängert werden. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes muss die Verlängerungsvereinbarung bereits vor Ablauf der letzten Befristung getroffen worden sein. Ansonsten handelt es sich um den Neuabschluss eines Arbeitsvertrages, dessen Befristung ohne Sachgrund unwirksam ist, da der Arbeitnehmer bereits bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war. Dies gilt selbst dann, wenn zwischen den beiden Arbeitsverhältnissen ein Zeitraum von nur 1 oder 2 Tagen liegt.

HIER NUN MEINE FRAGE:

Bei uns ist es in der Firma so, dass bei jeder Vertragsverlängerung nur ein neuer verlängerter Arbeitsvertrag dem AN zur Unterschrift vorgelegt wird. Eigentlich muß doch vor Ablauf der bisherigen Befristung eine schriftliche Vereinbarung vom Arbeitnehmer unterschrieben werden, ansonsten handelt es sich doch um den Neuabschluss eines Arbeitsvertrages, dessen Befristung ohne Sachgrund unwirksam ist, da der Arbeitnehmer bereits bei demselben Arbeitgeber beschäftigt war.

Sehe ich dass richtig so oder mache ich hier einen riesengroßen Denkfehler. Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße Gabi

8.726013

Community-Antworten (13)

K
Kölner

30.09.2006 um 22:31 Uhr

Vielleicht taucht im AV o.ä. ein entsprechender Sachgrund auf... ...ansonsten könnte mal ein Kläger vor Gericht das zweifelhafte "Grosse Los" ziehen!

G
Gabi

30.09.2006 um 23:07 Uhr

Hallo Kölner,

also lag ich mit meiner Vermutung dann doch richtig und der AN wäre dann eigentlich unbefristet eingestellt. Dieses müßte er dann vor Gericht einklagen. Bringt dem AN es etwas, wenn er mit dem Arbeitgeber zuerst spricht, bevor er den Weg zum Gericht einschlägt?

Wie ist es mit einer Befristung mit Sachgrund, die immer wieder verlängert wird, ohne dass vorher irgendetwas schriftlich niedergelegt wurde ausser, dass immer wieder nur der neue Arbeitsvertrag unterschrieben wurde.

Grüße Gabi

G
Gabi

01.10.2006 um 01:24 Uhr

@ramses

vielleicht habe ich mich etwas ungeschickt ausgedrückt. Mir geht es nur darum, dass es in unserer Firma sehr viele befristete Arbeitsverträge gibt. Ein befristeter MA hat immer Angst, dass wenn er nur für ein paar Monate befristet ist, danach sich einen neuen Arbeitsplatz suchen muss. In unserer Firma ist es einfach üblich, wenn man einen befristeten AV hat diesen bis zu 3mal zu verlängern (ohne aber vor Ablauf des befristeten Vertrages eine Verlängerungsvereinbarung mit dem MA selbst getroffen zu haben). Man schickt einfach einen neuen befristeten AV, der zum Teil oft noch viel zu spät kommt. Der alte Vertrag ist schon Tage zuvor ausgelaufen. Ich bin noch nicht lange im Betriebsrat und meine Meinung ist, dass es sich hier unsere Firma etwas zu leicht macht. Ich möchte nur unseren befristeten MA helfen, die von Monat zu Monat Angst haben, nicht wieder übernommen zu werden. Vielleicht gibt es doch die Möglichkeit, dass der eine oder andere Vertrag dann als unbefristet dann gilt.

Viele Grüße Gabi

G
Gabi

01.10.2006 um 02:10 Uhr

Hallo Ramses,

genau diese Antwort wollte ich haben. Eigentlich bin ich mehr als geschockt, wie unsere Firma mit MA umgeht und die Gesetze links liegen läßt. Wie kann ich dann in einem solchen Fall dem Mitarbeiter als BR helfen? Oder muss der MA dann zum Arbeitsgericht gehen und den unbefristeten AV ( was viele ja gar nicht machen werden, weil diese einfach Angst haben, bzw. wir sehr viele ausländische AN haben, denen dazu die jeweiligen Deutschkenntnise fehlen) einklagen? Wie können wir als BR vorgehen, dass solche Dinge unter keinen Umständen nochmal vorkommen. Können wir die Geschäftsleitung auffordern, sich an bestehende Gesetze zu halten oder was müssen wir als BR-Einheit machen , dass so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommen wird?

Wünsche allen eine gute Nacht, schau Morgen wieder rein. Viele Grüße Gabi

M
muffinman

01.10.2006 um 15:30 Uhr

Hallo zusammen, bei uns im Betrieb hat der AG den Fehler begangen, den Ramses beschrieben hat, befristete Verträge erst unterschreiben zu lassen, (und auch erst selbst zu unterschreiben) nachdem die MAin bereits ihre Tätigkeit aufgenommen hatte. Also MAin fängt am 1. des Monats an zu arbeiten, bekommt ihren Vertrag aber erst am 5. oder 8. des Monats zur Unterschrift! Bingo! Die KollegInnen haben per Urteil des Arbeitsgerichtes einen unbefristetes Arbeitsverhältnis bekommen. Mein Tipp nur nicht zu früh mit dieser Erkenntnis an den AG herantreten, das hat Zeit, bis das "befristete" Arbeitsverhältnis sich dem Ende nähert. vielleicht ziehen ja noch mehr KollegInnen das große Los!!! Gruß P.S. nach 2 Jahren Fehlerfreiheit durch den AG, ist ihm das jetzt wieder passiert. Der BR hat sich verschwiegen!!! grins

G
Gabi

01.10.2006 um 21:20 Uhr

Ich hätte da mal noch eine Frage, muss eigentlich bei der 1. / 2. bzw. 3. Verlängerung auch der Betriebsrat vom Arbeitgeber informiert werden?

L
Lotte

01.10.2006 um 21:38 Uhr

Gabi, ja, muss er.

G
Gabi

01.10.2006 um 22:04 Uhr

Hallo Lotte,

danke für deine Antwort. Gilt das auch wenn der AG den befristeten Vertrag nicht verlängern wird. Besteht hier nur eine Informationspflicht an den BR oder muss der BR ordnungsgemäß gehört werden.

Schon mal herzlichen Dank für die Antwort. Grüße Gabi

M
Mona-Lisa

01.10.2006 um 22:19 Uhr

@Gabi, zu was soll der Betriebsrat gehört werden? Der Arbeitsvertrag ist fixiert auf ein bestimmtes Enddatum, und da ist finito!

L
Lotte

01.10.2006 um 23:03 Uhr

Gabi, wofür soll es denn sonst befristete AV geben? Wenn ein Enddatum im AV fixiert ist braucht der BR nicht mehr gehört zu werden. Es wäre auch schön widersinnig...

C
Callisto

06.12.2006 um 22:32 Uhr

Ich hätte zu diesem Thema auch noch eine Frage : Wenn es zu einer Vertragsverlängerung kommt, wie weit geht dann die Informationspflicht des AG gegenüber dem BR? Muss er ihm auch den verlängerten Vertrag vorher zur Einsicht vorlegen?

F
Fayence

06.12.2006 um 23:32 Uhr

"Muss er ihm auch den verlängerten Vertrag vorher zur Einsicht vorlegen?"

Callisto, muss dem BR denn überhaupt ein Arbeitsvertrag im Rahmen einer Anhörung vorgelegt werden?

C
Callisto

06.12.2006 um 23:56 Uhr

entschuldige meine wahrscheinlich blöde frage, aber wir sind ein ganz neu gewählter BR, der erste in unserem Betrieb. Wir sind da halt noch etwas grün hinter den Ohren.

Ihre Antwort