Unser Kollegen arbeiten teilweise auf Provisionsbasis. Sprich sie erhalten monatlich zu ihrem Grundlohn eine Provision, die je nach abgeschlossenen Verträgen desjenigen, ausgeschüttet wird.
Lt. EntgFG muss im Falle von Krankheit und Urlaub die durchschnittliche Provision gezahlt werden.
Leider bekommen das unsere Kollegen nicht - ist das reine Willkür den AG? Wie geht der BR das Thema am Besten an?