Krankmeldung ohne Bescheinigung
Hallo, auf der letzten BV hat unser Geschäftsführer in den Raum geworfen, dass ihn die häufigen Erkrankungen wundern. Wir haben uns daraufhin eine Krankenstatistik geben lassen. Statistisch dürften wir insgesamt unter dem Durchschnitt liegen. Derzeit gibt es bei uns einige Mitarbeiter, die sich krank melden, aber keine Bescheinigung vorlegen. Unserer Ansicht nach geht es unserem GF darum. Der GF ist auf das Thema noch nicht direkt wieder zurückgekommen, allerdings gab es aus der Personalbteilung jetzt einen Info bzgl. §5 EntgFG und einen weiteren Hinweis, dass bei uns im Betrieb die AU-Bescheinigung innerhalb von 2 Tagen nach Beginn der Erkrankung im Betrieb eingegangen sein muß.
Nun gibt es nach unserem Kenntnisstand unterschiedliche Verträge (eine allgemeine Regelung gibt es nicht, da hätten wir ja wohl Mitspracherecht)
In einigen Verträgen steht "Bei Krankheit hat X die AU unverzüglich zu melden und die ärtzliche AU -Bescheinigung innerhalb von 2 Tagen nach Beginn der Erkrankung vorzulegen. In anderen Verträgen ist dazu nichts geregelt.
Mir stellen sich da jetzt ein paar Fragen
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Diejenigen, die keine Regelung im AV haben können theoretisch bis zu drei Tage ohne AU-Bescheinigung krank sein richtig oder nicht? (Tarifvertragliche Regelungen gibt es nicht)
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Müssen diejenigen bei denen der oben genannte Passus im Vertrag steht jetzt ab dem ersten Tag eine AU-Bescheinigung haben und diese spätestens am dritten Tag vorlegen oder gilt die verkürzte Vorlagezeit nur dann, wenn die Dauer länger als drei Tage ist?
Im EntgFG steht Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Zur Dauer der AU steht in den Verträgen aber nichts drin, also könnten da doch durchaus die drei Kalendertage aus dem Gesetzestext gelten. Es gab bisher noch keine Konsequenzen, wenn einer von denjenigen mit Passus einen Tag ohne AU-Bescheinigung krank war.
Gruß
Meik
Community-Antworten (1)
11.04.2009 um 11:54 Uhr
@meik Ein leidiges Thema. Steht in einem AV dieser Passus mit der AU, dann müsste selbige AU auch am Ende des zweiten vollen Krankheits-Tages vorgelegt werden. zu 1. Richtig! zu 2. Die AU-Bescheinigung für solche mit dieser Regelung muss am zweiten Tag der Krankheit vorliegen. Aber nicht für den ersten.
Und über den ganzen Mist würde ich mit dem AG nochmals eine eindeutige Vereinbarung treffen...
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