Erstellt am 27.10.2015 um 15:40 Uhr von Mattes
wenn der Freie Tag Montags ist und der MA erst Mittwochs wieder arbeiten kommt, hat er meiner Meinung nach keinen Anspruch auf den freien Tag.
Er bekommt ja auch nicht die anderen 7 Montage gut geschrieben. oder doch?
Erstellt am 27.10.2015 um 16:17 Uhr von stehipp
Sehe ich auch so.
Angestellte mit einer "normalen" 5 Tage Woche, also Wochenende frei, haben ja auch keinen Anspruch bei Krankheit am Wochenende, diese Tage unter der Woche freizunehmen.
Erstellt am 27.10.2015 um 18:23 Uhr von gironimo
Das "Gesetz" bei Euch im Betrieb ist Eure BV Arbeitszeit. Die wo genau das so festgelegt ist, nämlich das der Montag der freie Tag ist. Wenn davon abgewichen werden kann, müssten die Regeln dazu auch in dieser BV niedergeschrieben sein.
Erstellt am 28.10.2015 um 08:53 Uhr von Pickel
Es ist doch total simpel:
Die AU-Zeit wird so gewertet, als wenn der Mitarbeiter gesund gearbeitet hätte.
Am Montag hätte er nicht gearbeitet. Aus welchem Recht möchte die GESUNDE Person jetzt einen zusätzlichen Urlaubstag herleiten?