Freie Mitarbeiter - sind die wahlberechtigt?
ich hätte da mal eine Frage bei uns stehen jetzt die Br. Wahlen aus, und der Wahlausschuss hat jetzt die Liste der Mitarbeiter ausgehängt die Wählen dürfen. Auf dieser Liste sind keine freie Mitarbeiter aufgeführt. Jetzt meine Frage es stehen 47 Mitarbeiter zur wahl wenn Freie mitwählen dürften wären es 60 Mitarbeiter und wir könnten 5 Ma's in den BR wählen kann mir da jemannd auskunft geben ob mann Freie mit aufnehmen kann und was für kriterien erfüllt werden muss. vielen Dank im Voraus
Community-Antworten (3)
05.04.2006 um 12:17 Uhr
Der WV hat zu prüfen ob nach §7 BetrVG ein Wahlrecht vorliegt. Ich habe aber meine Zweifel daran, wenn es sich wirklich um freie Mitarbeiter handelt.
05.04.2006 um 14:56 Uhr
Freie Mitarbeiter sind keine AN im Sinne des § 5 BetrVG und dürfen deshalb nicht wählen.
05.04.2006 um 15:45 Uhr
Hallo mike, der Wahlvorstand hat bei seiner Entscheidung über die Wahlberechtigung zu prüfen, in welcher Art und Weise freie MA in den Betrieb eingegliedert sind. Entscheidend ist z.B. der Weisungsgrad des AG oder die tatsächliche Ausgestaltung des Dienstverhältnisses.
Demnach kann auch ein freier Mitarbeiter den AN-Eigenschaften gem. § 5 BetrVG entsprechen. Weiter hilft Euch z.B. der Fitting Kommentar, 22. Aufl. ab RN 15.
Gruß Fayence
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