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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Freie Mitarbeiter - sind die wahlberechtigt?

M
mike
Nov 2016 bearbeitet

ich hätte da mal eine Frage bei uns stehen jetzt die Br. Wahlen aus, und der Wahlausschuss hat jetzt die Liste der Mitarbeiter ausgehängt die Wählen dürfen. Auf dieser Liste sind keine freie Mitarbeiter aufgeführt. Jetzt meine Frage es stehen 47 Mitarbeiter zur wahl wenn Freie mitwählen dürften wären es 60 Mitarbeiter und wir könnten 5 Ma's in den BR wählen kann mir da jemannd auskunft geben ob mann Freie mit aufnehmen kann und was für kriterien erfüllt werden muss. vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (3)

FB
Frank B.

05.04.2006 um 12:17 Uhr

Der WV hat zu prüfen ob nach §7 BetrVG ein Wahlrecht vorliegt. Ich habe aber meine Zweifel daran, wenn es sich wirklich um freie Mitarbeiter handelt.

L
Lenny

05.04.2006 um 14:56 Uhr

Freie Mitarbeiter sind keine AN im Sinne des § 5 BetrVG und dürfen deshalb nicht wählen.

F
Fayence

05.04.2006 um 15:45 Uhr

Hallo mike, der Wahlvorstand hat bei seiner Entscheidung über die Wahlberechtigung zu prüfen, in welcher Art und Weise freie MA in den Betrieb eingegliedert sind. Entscheidend ist z.B. der Weisungsgrad des AG oder die tatsächliche Ausgestaltung des Dienstverhältnisses.

Demnach kann auch ein freier Mitarbeiter den AN-Eigenschaften gem. § 5 BetrVG entsprechen. Weiter hilft Euch z.B. der Fitting Kommentar, 22. Aufl. ab RN 15.

Gruß Fayence

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