Erstellt am 30.03.2015 um 17:13 Uhr von Pjöööng
Was steht denn dazu genau im Tarifvertrag?
Erstellt am 30.03.2015 um 17:20 Uhr von Schwester
5Tage Woche verteilt auf 7 Tage bei 5 Wochenenden und 3 Feiertagen also 13 Tage die jedem Mitarbeiter zustehen.
Erstellt am 30.03.2015 um 17:59 Uhr von gironimo
Du solltest die Gewerkschaft anrufen und fragen, ob der Tarif diese Flexibilität zuläßt.
Wenn ja, könnt Ihr dem zustimmen - wenn Ihr wollt. Allerdings sollten alle "Wenn und Abers" geklärt und mit der Geschäftsleitung abgesprochen sein.
Also was ist mit AN in Teilzeit, Urlaub, Krankheit ....... wie erfolgt der Ausgleich .....
Lieber vorher ein wenig genauer hingesehen als später Konflikte.
Erstellt am 31.03.2015 um 10:12 Uhr von wölfchen
. . . die zwei Tage mit in den Juni zu übernehmen ist problemlos auch ohne Tarifvertrag möglich, denn im §11 ArbZG ist geregelt, dass der Ersatzruhetag von Wochenfeiertagen in einem Zeitraum von 8 Wochen zu gewähren ist . . .
P.S.: der Mai hat 3 Wochenfeiertage.
Erstellt am 31.03.2015 um 14:17 Uhr von Pjöööng
Was steht denn dazu ganz genau im Tarifvertrag?