Hallo,
wir haben eine Betriebsvereinbarung, in der steht, dass die Zeit für interne Fortbildungsmaßnahmen und Workshops, welche an Samstagen stattfinden keine, keine Arbeitszeit ist.
Sprich: Für eine Schulung, welche Freitags uns Samstags stattfindet, darf ich nur einmal 8 Stunden buchen.

Die Frage ist nun, ob es rechtens ist per Betriebsvereinbahrung zu bestimmen, dass verpflichtende Schulungsmaßnahmen zum Teil in der Freizeit stattfinden.