Schulungen (Reaktion des AG)- Wie müsste der AG jetzt reagieren, wenn er Schulungen verhindern will?
Hallo zusammen, ich habe heute unserem AG Beschlüsse zu Schulungen vorgelegt. Wir haben in diesem Jahr das Thema Schulung immer wieder verschoben weil soviel zu tun war. (Allerdings sieht es nicht danach aus, dass sich an dem Zustand bald etwas ändert) Dadurch sind bei uns von 3 BRM zwei fast ganz unwissend (grobe Einführung in BR-Aufgaben) und der dritte hat eine BR1 Schulung gehabt. Für die zwei "Unwissenden" haben wir daher im 1. Quartal BR1 vorgesehen, für den "Wissenderen" das Thema Wirtschaft, da uns der AG häufig Zahlen um die Ohren haut, die wir nicht verstehen. Ausserdem ein Seminar für den BRV. Bei der Übergabe der Beschlüsse war die erste Reaktion, das würde zeitlich nicht passen. Als er dann feststelle, daß für jedes BR-Mitglied eine Schulung geplant ist meinte er das wäre nicht nötig, wir hätten doch schon soviele Schulungen gehabt. Er sagte dann noch er werde darauf reagieren. Zeit haben wir ihm bis 21.12. für eine Reaktion gegeben. Wie müsste der AG jetzt reagieren, wenn er Schulungen verhindern will. Sehe ich das richtig, dass er nur die zeitliche Lage anzweifeln kann? Zu den ausgesuchten Terminen sind uns bisher keine betrieblichen Termine bekannt.
meik
Community-Antworten (5)
05.12.2007 um 20:58 Uhr
@meik Im Zweifel muss man dem AG auch einmal verdeutlichen, dass er seinen Betrieb so zu organisieren hat, dass Ihr auf Schulungen fahren könnt! Hoffentlich habt Ihr einen Anbieter, der sich um Euch kümmert...
05.12.2007 um 22:02 Uhr
Hallo meik,
bei den Grundlagenschulungen hast du Recht, da kann er nur was sagen, wenn es aus betrieblichen Gründen zeitlich absolut nicht machbar ist. Das muss er aber auch belegen. Grundsätzlich stehen euch diese Schulungen zu und die solltet ihr so schnell als möglich machen, denn zum Ende eurer Amtszeit nützen die euch auch nichts mehr.
Zu der Schulung mit dem Thema "Wirtschaft", müßt ihr begründen können, warum ihr das braucht (am Besten mit "Beweisen").
06.12.2007 um 19:23 Uhr
Wir teilen dem AG mit, dass wenn wir innerhalb von 14 Tagen nichts von ihm hören, wir von seinem Einverständnis ausgehen und uns anmelden. Ob ein Grundlagenseminar aus betrieblichen Gründen nicht möglich ist, entscheidet im Zweifel die Einigungsstelle. Die muss der AG anrufen. Wenn er das einmal gemacht hat und die Kosten sieht, dürftet ihr diesbezüglich keine Probleme mehr haben.
06.12.2007 um 22:02 Uhr
Tja, und was tun wenn der AG in einer Stellungnahme die Kostenübernahme verweigert. BR1 wird die Erforderlichkeit angezweifelt, da wir ja schon länger im Amt und durch die Tätigkeit kein Schulungsbedarf mehr besteht. Ausserdem wäre die Schulung im Vergleich zu einem anderen Anbieter zu teuer und die Informationen könne auch einer bekommen und teilen. Für Wirtschaft wäre keine Verannlassung. Für den BRV zweifelt er die Erforderlichkeit an, da die Kenntnisse auch durch einfaches Lesen erreicht werden könnten. Hier bemängelt er aber auch die zeitliche Lage. Angeblich soll zu der Zeit an einem Projekt gearbeitet werden für das meine Kenntnisse notwendig sind. Für das Projekt stimmt das zwar nur kann das Projekt zu dem Zeitpunkt noch gar nicht starten, da auch andere Personen benötigt werden, die aber noch anderweitig verplant sind. Ich bin geneigt, unserem AG zu erklären, dass wir leider keine Anwälte sind, die Gesetze so einfach interpretieren könnten wenn wir sie nur lesen. Allerdings bin ich nicht sicher, ob das so eine schlaue Idee ist.
meik
06.12.2007 um 22:04 Uhr
@meik Es gibt Anbieter, die genau das nicht brauchen: Eine Kostenübernahmeerklärung. Die Auseinandersetzung erfolgt dann zwischen Anbieter und AG. Was AG meint ist völlig unerheblich. Notfalls muss man ihn vor vollendeten Tatsachen stellen. Den Anbieter kann er sich eben auch nicht aussuchen.
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