W.A.F. LogoSeminare

Arbeitszeit Montage Dienstreise

M
marvinbr
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich habe eine Frage zur Arbeitszeit bzw. Arbeitszeitgesetz! Bei uns sind zwei Montagearbeiter 4 Tage auf Montage im Ausland! Sie Arbeiten am Abreisetag nichts bzw. nur ein paar Stunden (Arbeitsnachweise wede ich einsehen) dann Ruhezeit also keine Arbeitszeit mehr da sie damit beschäftigt sind auf den Heimweg zu machen ( Flug geht gegen Abend 17 Uhr in etwa). Sie sollen am Freitag wieder Arbeiten ( AZ von 7:00 - 16:00 ) ! Frage: Trift hier zu das die beiden eine Ruhezeit von 11 Stunden einhalten sollen ? Oder trift hier zu laut Arbeitszeitgesetz glaube es ist der §2 Dienstreise ! Darin steht geschrieben keine körperliche Schwere Arbeit..ect.. ! Somit kommt die 11 Ruhephase nicht zur Geltung! Sie werden noch vom Flughafen nach Hause gefahren! Kann mir jemand Auskunft geben ? Oder hat jemand ein gleiches Problem gehabt. Gruß marvin

1.72101

Community-Antworten (1)

G
gironimo

23.10.2015 um 09:52 Uhr

Ich denke, die Reisezeit (wohl außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit im Flugzeug und Taxi) kann man nicht unbedingt als Arbeitszeit werten. Allerding - wie lange Reisen sie denn? Wenn Sie erst am frühen morgen aus dem Flieger steigen .......

Aber man kann ja auch per Tarif / BV abweichende Regeln definieren (§ 7 ArbZG).

Wie hättet Ihr es denn gern geregelt?

Sie sollen am Freitag wieder Arbeiten ( AZ von 7:00 - 16:00 )<

Unabhängig irgendwelcher gesetzlicher Regeln, könnt Ihr doch ohnehin in einer BV zur Arbeitszeitregelung festlegen, wie nach solchen Auslandseinsätzen zu verfahren ist. Dann habt Ihr eine klare "gesetzliche" Regelung.

Ihre Antwort