Hallo, ich habe eine Frage zur Arbeitszeit bzw. Arbeitszeitgesetz!
Bei uns sind zwei Montagearbeiter 4 Tage auf Montage im Ausland! Sie Arbeiten am Abreisetag nichts bzw. nur ein paar Stunden (Arbeitsnachweise wede ich einsehen) dann Ruhezeit also keine Arbeitszeit mehr da sie damit beschäftigt sind auf den Heimweg zu machen ( Flug geht gegen Abend 17 Uhr in etwa). Sie sollen am Freitag wieder Arbeiten ( AZ von 7:00 - 16:00 ) !
Frage: Trift hier zu das die beiden eine Ruhezeit von 11 Stunden einhalten sollen ?
Oder trift hier zu laut Arbeitszeitgesetz glaube es ist der §2 Dienstreise ! Darin steht geschrieben keine körperliche Schwere Arbeit..ect.. ! Somit kommt die 11 Ruhephase nicht zur Geltung! Sie werden noch vom Flughafen nach Hause gefahren! Kann mir jemand Auskunft geben ? Oder hat jemand ein gleiches Problem gehabt.
Gruß marvin