Ist Montage zumutbare Tätigkeit für Innendienstler?
Hallo liebe BR-Kollegen, einer unserer Mitarbeiter im Innendienst soll auf Montage gehen. In seinem Arbeitsvertrag ist jedoch, wie für den Innendienst üblich, keine Montage/Aussendienst vorgesehen. Jedoch steht der übliche Satz "zumutbare Tätigkeiten" im Arbeitsvertrag. Kann er aufgrund dieses Zusatzes gezwungen werden, die Montage zu machen? Wir danken schon mal für die Antworten die uns hoffentlich weiterhelfen werden.
Community-Antworten (1)
22.09.2006 um 22:46 Uhr
BetrVG § 80 Allgemeine Aufgaben;BetrVG § 92 Personalplanung;BetrVG § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
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