W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Fahrzeit- und Stundenregelung bei ständiger Montagetätigkeit

A
Andre
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen,

wir haben folgendes Problem und hätten gern mal Eure Meinung diesbezüglich gehört. In unserem Betrieb hat sich im Laufe der vergangenen Jahre so schleichend eine Montagetätigkeit entwickelt. Nun gibt es AN die ständig auf Montage sind und Servicetechniker welche tägliche Pendeltouren haben. Aktuell ist es bei Montagetätigkeit so, dass diese AN am Montag bis Donnerstag mit Firmenfahrzeug auf Montage fahren. Dabei werden auch die Fahrstunden als Arbeitszeit gerechnet. Nun werden neue AN direkt für die Montage eingestellt, folgende Regelung soll es diesbezüglich in Zukunft geben: AG stellt Firmenfahrzeug und bezahlt eine Strecke der Fahrt zum Montageort, so dass die Rückfahrzeit vom AN getragen werden muss und die Arbeitszeit auch erst ab Montageort beginnt. Die Neueinstellungen sind mit dieser geplanten Regelung sehr zufrieden, da sie in der bisherigen Firma mit privaten KFZ zum Montageort fahren mussten und ab dort die Arbeitszeit begonnen hat. Somit wird ihnen für eine Strecke die Weg-Zeit direkt bezahlt und auch ein Fahrzeug gestellt. Wie ist es jetzt aber mit den AN die bisher eine günstigere Regelung hatten, der Arbeitsvertrag gibt diesbezüglich nichts her eine BV oder ähnliches existiert noch nicht, da gerade erst ein BR gegründet wurde…

Gruß André

1.81007

Community-Antworten (7)

P
Petrus

22.09.2010 um 11:24 Uhr

Wie ist es jetzt aber mit den AN die bisher eine günstigere Regelung hatten,

die bleiben bei der besseren Regelung - Stichwort betriebliche Übung

der Arbeitsvertrag gibt diesbezüglich nichts her

Vielleicht ja doch... Sind die "alten" MA überhaupt verpflichtet, auf Montage zu sein? Oder steht ein fester Arbeitsort in ihrem Vertrag? Ist aber im Prinzip egal, weil es ja die betriebliche Übung gibt. Und für die neuen MA steht vermutlich was im Vertrag...

eine BV oder ähnliches existiert noch nicht, da gerade erst ein BR gegründet wurde…

Die Frage ist, ob der ArbGeb eine BV mit Inhalt "alte Regelung" mit euch abschließen will - ich fürchte, eher nicht. Und erzwingen könnt ihr sie nicht...

P
pfeilenbogen

22.09.2010 um 12:05 Uhr

Petrus

Vielleicht ja doch... Sind die "alten" MA überhaupt verpflichtet, auf Montage zu sein? Oder steht ein fester Arbeitsort in ihrem Vertrag?

Diese "alten" haben die Wahl, auf Monatge oder betriebsbedingte Kündigung.

Was meinst Du wie entscheiden diese sich??

Denn wenn die Arbeit nur noch in Montagearbeit möglich ist, kann man sich dem nur fügen oder betriebsbedingte Kündigung. Ggf. könnte der AG diesen auch allen einfach im Rahmen einer Änderungskündigung die Neune Arbeitsverträge mit neuem Arbeitsinhalt (Montage) anbieten, auch dann mit verschlechterten Bedingungen. Dann müssten auch diese entscheiden Annehmen oder Kündigung ggf. auch als betriebsbedingte. Man darf zwar keine Änderungskündigungen NUR auf die Bezahlung abstellen aber veränderte Arbeitsinhalte bei verschlechterter Bezahlung geht.

A
Andre

22.09.2010 um 20:49 Uhr

Hallo Zusammen,

erst einmal besten Dank für Eure Antworten!

Nach einem soeben unverbindlich geführten Gespräch auf Basis "betriebliche Übung" soll ein finanzieller Ausgleich, welcher noch nicht definiert ist, für die bestehenden Montageleute geschaffen werden. Das hört sich alles sehr vernünftig an, habe aber diesbezüglich noch eine letzte Frage.

Wie kann man diesen Ausgleich definieren, da wir eine klare Lohnstaffelung festgelegt haben und dies dann eine grundsätzliche Differenz zu den neu eingestellten AN (und zwar dauerhaft) geben würde...

Gruß André

P
Petrus

23.09.2010 um 11:23 Uhr

Ausgleich für arbeitsvertragliche Ansprüche (Besitzstandswahrung) aus Altverträgen?

A
Andre

23.09.2010 um 11:58 Uhr

Hallo Petrus,

verstehe jetzt Dein Fragezeichen nicht ganz,... sorry Für die jetzigen Monteure würde die Regelung ein Defizit Ihrer bisherigen Leistungen bedeuten, deshalb der Ausgleich. Wenn wir einen zusätzliche finanziellen Ausgleich schaffen haben diese Monteure bei gleicher Arbeit und Leistung mehr Lohn als die Neueinstellungen. Da die Staffelungen im jährlichen Rhytmus erfolgen bleibt die Diff. ja auf Dauer... Kann man dies Vertreten, da es sich ja letztendlich als "ungerecht" darstellt und auch gegen die Lohnstaffelung verstößt, es sei denn es wird als Prämie (wie auch immer die sich nennen soll) definiert. Arbeitsvertrag gibt nichts konkretes her...

Gruß André

P
Petrus

23.09.2010 um 13:59 Uhr

Es war nur ein Vorschlag - daher das Fragezeichen. Ja, sie kriegen dauerhaft mehr als die Kollegen mit Neuverträgen. Ungerecht ist vielleicht, dass die Neuverträge schlechter sind als die alten. Aber da wir Vertragsfreiheit haben...

Und die Lohnstaffelung für die anerkannte Arbeitszeit ist ja auch für alle einheitlich. Nur werden bei den neuen nur 50% der Reisezeit als Arbeitszeit gewertet, während die alten 100% anerkannt kriegen.

A
Andre

23.09.2010 um 14:08 Uhr

Hallo Petrus,

alles klar,... besten Dank für die Hilfe!

Gruß André

Ihre Antwort