Erstellt am 22.09.2010 um 09:24 Uhr von Petrus
> Wie ist es jetzt aber mit den AN die bisher eine günstigere Regelung hatten,
die bleiben bei der besseren Regelung - Stichwort betriebliche Übung
> der Arbeitsvertrag gibt diesbezüglich nichts her
Vielleicht ja doch... Sind die "alten" MA überhaupt verpflichtet, auf Montage zu sein? Oder steht ein fester Arbeitsort in ihrem Vertrag? Ist aber im Prinzip egal, weil es ja die betriebliche Übung gibt.
Und für die neuen MA steht vermutlich was im Vertrag...
> eine BV oder ähnliches existiert noch nicht, da gerade erst ein BR gegründet wurde…
Die Frage ist, ob der ArbGeb eine BV mit Inhalt "alte Regelung" mit euch abschließen will - ich fürchte, eher nicht. Und erzwingen könnt ihr sie nicht...
Erstellt am 22.09.2010 um 10:05 Uhr von pfeilenbogen
Petrus
> Vielleicht ja doch... Sind die "alten" MA überhaupt verpflichtet, auf Montage zu sein? Oder steht ein fester Arbeitsort in ihrem Vertrag?
Diese "alten" haben die Wahl, auf Monatge oder betriebsbedingte Kündigung.
Was meinst Du wie entscheiden diese sich??
Denn wenn die Arbeit nur noch in Montagearbeit möglich ist, kann man sich dem nur fügen oder betriebsbedingte Kündigung. Ggf. könnte der AG diesen auch allen einfach im Rahmen einer Änderungskündigung die Neune Arbeitsverträge mit neuem Arbeitsinhalt (Montage) anbieten, auch dann mit verschlechterten Bedingungen. Dann müssten auch diese entscheiden Annehmen oder Kündigung ggf. auch als betriebsbedingte.
Man darf zwar keine Änderungskündigungen NUR auf die Bezahlung abstellen aber veränderte Arbeitsinhalte bei verschlechterter Bezahlung geht.
Erstellt am 22.09.2010 um 18:49 Uhr von Andre
Hallo Zusammen,
erst einmal besten Dank für Eure Antworten!
Nach einem soeben unverbindlich geführten Gespräch auf Basis "betriebliche Übung" soll ein finanzieller Ausgleich, welcher noch nicht definiert ist, für die bestehenden Montageleute geschaffen werden.
Das hört sich alles sehr vernünftig an, habe aber diesbezüglich noch eine letzte Frage.
Wie kann man diesen Ausgleich definieren, da wir eine klare Lohnstaffelung festgelegt haben und dies dann eine grundsätzliche Differenz zu den neu eingestellten AN (und zwar dauerhaft) geben würde...
Gruß André
Erstellt am 23.09.2010 um 09:23 Uhr von Petrus
Ausgleich für arbeitsvertragliche Ansprüche (Besitzstandswahrung) aus Altverträgen?
Erstellt am 23.09.2010 um 09:58 Uhr von Andre
Hallo Petrus,
verstehe jetzt Dein Fragezeichen nicht ganz,... sorry
Für die jetzigen Monteure würde die Regelung ein Defizit Ihrer bisherigen Leistungen bedeuten, deshalb der Ausgleich.
Wenn wir einen zusätzliche finanziellen Ausgleich schaffen haben diese Monteure bei gleicher Arbeit und Leistung mehr Lohn als die Neueinstellungen. Da die Staffelungen im jährlichen Rhytmus erfolgen bleibt die Diff. ja auf Dauer...
Kann man dies Vertreten, da es sich ja letztendlich als "ungerecht" darstellt und auch gegen die Lohnstaffelung verstößt, es sei denn es wird als Prämie (wie auch immer die sich nennen soll) definiert.
Arbeitsvertrag gibt nichts konkretes her...
Gruß André
Erstellt am 23.09.2010 um 11:59 Uhr von Petrus
Es war nur ein Vorschlag - daher das Fragezeichen.
Ja, sie kriegen dauerhaft mehr als die Kollegen mit Neuverträgen. Ungerecht ist vielleicht, dass die Neuverträge schlechter sind als die alten. Aber da wir Vertragsfreiheit haben...
Und die Lohnstaffelung für die anerkannte Arbeitszeit ist ja auch für alle einheitlich.
Nur werden bei den neuen nur 50% der Reisezeit als Arbeitszeit gewertet, während die alten 100% anerkannt kriegen.
Erstellt am 23.09.2010 um 12:08 Uhr von Andre
Hallo Petrus,
alles klar,... besten Dank für die Hilfe!
Gruß André