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Sozialbetrug durch nicht berechnete Arbeitszeit?

S
seesee
Dez 2020 bearbeitet

Hallo, wir haben ein elektronisches Zeiterfassungssystem. Dieses ist so programmiert, dass nur zu jedem vollen 6-Minuten-Takt die Arbeitszeit gemessen wird. Stempelt ein MA um 7.03 Uhr ein, fängt die Arbeitszeit erst um 7.06 Uhr an zu laufen. Stempelt er um 16.17 Uhr aus, bekommt er nur bis 16.12 Uhr bezahlt. Auf diese Weise geht dem MA Arbeitszeit verloren. Diese Regelung gilt seit der Einführung des elektronischen Zeiterfassungssystems. Davor hatten wir ein manuelles Stempeluhr-System (bis vor ca. 6 Jahren). Da hatten wir sogar eine 15-Minuten-Taktung! Der BR hat der 6-Min-Taktung damals zugestimmt, weil die Taktung vorher 15 Min betrug und weil der AG damit argumentierte, dass er ja auch die Umkleidezeiten bezahlt, wozu er nicht verpflichtet sei... Wie auch immer... Meine Frage ist: Durch die Taktung entstehen nicht nur dem MA Nachteile, sondern auch den Sozialkassen. Ich habe errechnet, dass die Firma durch das System im Jahr ca. 70.000 Euro Lohnkosten spart, obwohl die MA ja arbeiten. Sehe ich das richtig, dass das auch als Sozialbetrug gewertet werden könnte?

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Community-Antworten (5)

P
Pickel

21.10.2015 um 18:37 Uhr

nein, das siehst du auf belustigende Weise falsch.

G
gironimo

21.10.2015 um 21:01 Uhr

Was ist Dein Ziel? Eine gerechte Entlohnung - also korrekte Zeiterfassung?

Die elektronische Zeiterfassung lässt sich mit großer Sicherheit so einstellen (Parametereinstellungen) dass sie Minutengenau abrechnet. Und da Ihr bei Zeiterfassungsanlagen in der Mitbestimmung seit, macht von Eurem Initiativrecht gebrauch und fordert eine korrekte Zeiterfassung. Wenn Ihr eine alte BV habt, in der das so steht, kündigt sie.

dass er ja auch die Umkleidezeiten bezahlt, wozu er nicht verpflichtet sei... < so so - ist er also nicht ?!?

S
seesee

22.10.2015 um 00:52 Uhr

Der BR sieht heute auch die Pflicht des AG, die Umkleidezeiten bezahlen zu müssen - entsprechend aktueller Rechtsprechung. Die BV will er trotzdem nicht kündigen. ...

Hätte ein MA die Chance, einen Prozess auf Auszahlung der gekappten Zeiten zu gewinnen oder ist die Kappung durch die BV einwandfrei gedeckt? Darf ein BR so eine BV überhaupt abschließen, die dazu führt, dass Arbeitszeit nicht bezahlt wird?

Mein BR sieht keine Notwendigkeit, die BV uu ändern.

C
celestro

22.10.2015 um 11:44 Uhr

Dann sollte ggf. genug Druck aus der Belegschaft kommen, diese BV zu ändern.

H
Hartmut

22.10.2015 um 12:20 Uhr

Eigentlich hat ja gironimo alles gesagt: Minutengenaue Abrechnung fordern (mit Fristsetzung), alte BV kündigen, fertig. Einen Prozess würde ich nur anstrengen falls die Frist erfolglos verstreicht.

Aber du fragst nach den Gewinnaussichten vor Gericht. Ich halte diese für ausgezeichnet, da ja eure Uhr nicht nur einfach auf 6-Minuten-Takt eingestellt ist, sondern regelrecht auf Betrug. Wäre sie nämlich immer bei 6-Minuten-Takt und es würde immer (!) die nächste 6-Minuten-Zeit genommen (oder immer die vorhergehende), dann würde sich der 'Fehler' ja im Laufe der Zeit ausgleichen. Aber bei euch ist das ja nicht so, sondern die Uhr zählt beim Kommen immer die nächste Zeit, und beim Gehen immer die vorherige. Sprich, immer zum Nachteil des MA. Mit eurem AG möchte ich da nicht tauschen, was da auf ihn zukommt, wenn jemand von euch vor Gericht zieht.

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