Erstellt am 21.10.2015 um 16:37 Uhr von Pickel
nein, das siehst du auf belustigende Weise falsch.
Erstellt am 21.10.2015 um 19:01 Uhr von gironimo
Was ist Dein Ziel? Eine gerechte Entlohnung - also korrekte Zeiterfassung?
Die elektronische Zeiterfassung lässt sich mit großer Sicherheit so einstellen (Parametereinstellungen) dass sie Minutengenau abrechnet. Und da Ihr bei Zeiterfassungsanlagen in der Mitbestimmung seit, macht von Eurem Initiativrecht gebrauch und fordert eine korrekte Zeiterfassung. Wenn Ihr eine alte BV habt, in der das so steht, kündigt sie.
>dass er ja auch die Umkleidezeiten bezahlt, wozu er nicht verpflichtet sei... < so so - ist er also nicht ?!?
Erstellt am 21.10.2015 um 22:52 Uhr von seesee
Der BR sieht heute auch die Pflicht des AG, die Umkleidezeiten bezahlen zu müssen - entsprechend aktueller Rechtsprechung. Die BV will er trotzdem nicht kündigen. ...
Hätte ein MA die Chance, einen Prozess auf Auszahlung der gekappten Zeiten zu gewinnen oder ist die Kappung durch die BV einwandfrei gedeckt? Darf ein BR so eine BV überhaupt abschließen, die dazu führt, dass Arbeitszeit nicht bezahlt wird?
Mein BR sieht keine Notwendigkeit, die BV uu ändern.
Erstellt am 22.10.2015 um 09:44 Uhr von celestro
Dann sollte ggf. genug Druck aus der Belegschaft kommen, diese BV zu ändern.
Erstellt am 22.10.2015 um 10:20 Uhr von Hartmut
Eigentlich hat ja gironimo alles gesagt: Minutengenaue Abrechnung fordern (mit Fristsetzung), alte BV kündigen, fertig. Einen Prozess würde ich nur anstrengen falls die Frist erfolglos verstreicht.
Aber du fragst nach den Gewinnaussichten vor Gericht. Ich halte diese für ausgezeichnet, da ja eure Uhr nicht nur einfach auf 6-Minuten-Takt eingestellt ist, sondern regelrecht auf Betrug. Wäre sie nämlich immer bei 6-Minuten-Takt und es würde immer (!) die nächste 6-Minuten-Zeit genommen (oder immer die vorhergehende), dann würde sich der 'Fehler' ja im Laufe der Zeit ausgleichen. Aber bei euch ist das ja nicht so, sondern die Uhr zählt beim Kommen immer die nächste Zeit, und beim Gehen immer die vorherige. Sprich, immer zum Nachteil des MA. Mit eurem AG möchte ich da nicht tauschen, was da auf ihn zukommt, wenn jemand von euch vor Gericht zieht.