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Wie lange können falsch berechnete Dienstzeiten nach gefordert werden?

M
Masieg
Feb 2024 bearbeitet

Wie lange, wie viele Jahre, können falsch berechnete Dienstzeiten nach gefordert werden? Bei uns wurden über Jahre Dienstzeiten falsch berechnet, nun möchten die Mitarbeiter sich die verlorengegangen Std. nachberechnen lassen. über welchen Zeitraum können sie das? Gibt es dazu irgendwelche Anhaltspunkte oder Gesetzte oder Paragrafen.

Ich Danke im Voraus

4.284010

Community-Antworten (10)

G
Galaxy

27.08.2018 um 15:37 Uhr

Hallo Masieg schau mal nach Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder einem anzuwendenden Tarifvertrag, dann sind diese anzuwenden oder es gilt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch BGB § 195 eine Verjährungsfrist von 3 Jahren ab Ende des Jahres, in dem ein Anspruch entstanden ist oder fällig war.

Gruß Galaxy

R
rkkusi

27.08.2018 um 15:46 Uhr

Berufsarbeit aus dem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern verjähren gemäss OR, Art. 128, Ziff. 3 nach fünf Jahren seit ihrer Entstehung. Ich denke dass dies der Zeitraum wäre, wo die verlorengegangenen Stunden nachgerechnet werden könnten.

M
Masieg

27.08.2018 um 15:52 Uhr

Hallo rkkusi, Wo genau finde ich das? Danke

G
Galaxy

27.08.2018 um 15:53 Uhr

Hallo rkkusi OR, Art.128, Ziffer 3 ist aus der Schweiz, meinst du das der TE Arbeitnehmer aus der Schweiz ist? Ich bin bei meiner Antwort von einem deutschen Arbeitsverhältnis ausgegangen, du von einem schweizer Arbeitsverhältnis?

Gruß Galaxy

G
Galaxy

27.08.2018 um 15:58 Uhr

Zitat aus der Rechtsecke des Thurgauer Gewerbeverbandes: Verjährungsfristen Die Verjährungsfristen sind im Gesetz geregelt. Forderungen verjähren nach schweizerischem Recht ordentlicherweise nach 10 Jahren (Art. 127 OR). Ausnahmen von diesem Grundsatz gibt es in zahlreichen Sondernormen des Obligationenrechts (OR), des Zivilgesetzbuches (ZGB) und weiteren Gesetzen, die eine ausserordentliche Verjährungsfrist vorsehen. Handwerksarbeit, Kleinverkauf von Waren, ärztlicher Besorgung, Berufsarbeit vonAnwälten, Rechtsagenten, Prokuratoren und Notaren sowie aus dem Arbeitsverhältnis von Arbeitnehmern Art. 128 Ziff. 3 OR 5 Jahre

M
Masieg

27.08.2018 um 16:03 Uhr

Die Fage bezog sich auf deutsches Arbeitsrecht.

G
Galaxy

27.08.2018 um 16:10 Uhr

Hallo Masieg

dann ist die Antwort von rkkusi für deinen Fall falsch und nicht anwendbar.

Gruß Galaxy

D
DummerHund

28.08.2018 um 00:06 Uhr

Sehe ich genau so. Gruß Rainer W

A
anmeko

05.02.2024 um 21:59 Uhr

Wie lange darf der Arbeitgeber falsch berechnete Arbeitszeiten verschuldet durch den Arbeitnehmer zurückrechnen.

C
celestro

05.02.2024 um 22:12 Uhr

Die Antwort hat User "galaxy" doch gepostet ... schon vor über 5 Jahren.

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