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Anstiftung zum Sozialbetrug?

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seesee
Jan 2018 bearbeitet

Ein schwerbehinderter Mitarbeiter, den die Geschäftsleitung gern los werden will (Frühverrentung mit 54 Jahren!) war dieses Jahr krank wegen einer Knieverletzung, und dann wegen einer Lungenembolie. Das Integrationsamt ist schon seit 2014 mit im Boot und bezahlt Zuschüsse für den Arbeitsplatz. Nach einem erneuten Fehler des Kollegen hält der Arbeitgeber den Kollegen nun für untragbar und will ihn los werden.

Am Ende der letzten AU telefonierte der Kollege mit der Personalabteilung, um sich gesund zu melden und zu fragen, wo er eingesetzt werden wird. Die Personalabteilung teilte mit, er solle seinen geplanten Urlaub nehmen und sich anschließend so lange krank schreiben lassen, bis der nächste Termin mit dem Integrationsamt stattgefunden habe. Dies sei mit dem Personalchef und der Beraterin vom Integrationsamt so abgesprochen. Der Kollege rief die Beraterin vom Integrationsamt an, und diese bat ihn darum, sich nach seinem Urlaub UNBEDINGT krank schreiben zu lassen...

Ist das nicht Anstiftung zum Sozialbetrug? Was haltet ihr davon, liebe BR-Gemeinde? Unglaublich! Ausgerechnet unser Personalchef, der bei jeder Gelegenheit betont, wie unglaublich er es findet, dass die Allgemeinärzte "einfach so" AU-Bescheinigungen ausstellen...

Der Kollege fühlt sich übrigens sehr fit und betonte im Gespräch mit mir, dass er arbeiten WILL. Allerdings befinde er sich jetzt in einer Zwickmühle...

Und weiter: Der Kollege ist seit 1994 im Unternehmen beschäftigt...

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Community-Antworten (6)

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Erbsenzähler

30.08.2017 um 09:12 Uhr

@seesee Zwischen sich fit fühlen und arbeitsfähig sein können Welten liegen. Noch ist es kein Sozialbetrug. Er kann sich nach dem Urlaub auf eine neue Krankheit arbeitsunfähig schreiben und bekommt erst einmal wieder Lohnfortzahlung für sechs Wochen vom AG! Das ist legal und kein Sozialbetrug.

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ickederdicke

30.08.2017 um 09:20 Uhr

Nachgefragt, welcher Art ist seine Frühverrentung , teilweise Erwerbsminderung oder volle ,Teilzeit oder auf 450,-€ Basis tätig ? Habt ihr eine SBV ? Ob der behandelnde Arzt hier mitspielt steht noch in den Sternen, der Kollege soll weiterhin seine Arbeitskraft anbieten. Der AG kann ihn dann höchsten bezahlt freistellen. Bereitet euch schon vorab auf eine fundierte Stellungnahme BR ( und SBV, wenn vorhanden ) vor. Die wird bei Kündigungsantrag an das Integrationsamt selbiges dann von euch anfordern. Ausserdem, was hindert euch ( oder die SBV ) in dieser Sache auch mal den direkten Austausch mit dem Integrationsamt zu suchen?

S
seesee

30.08.2017 um 10:29 Uhr

@erbsenzähler Er kann sich ... krankschreiben lassen... Ob er krank - sprich AU - ist, muss doch die Untersuchung erst ergeben!

@ ickerdicke Kontakt mit dem Integrationsamt... Die Dame kenne ich gut, ist auch vernünftig nach bisheriger Erfahrung. Leider zurzeit im Urlaub. Aber dass HR einen Kollegen auffordert, erst Urlaub zu nehmen (also gesund zu sein) und danach sich krank schreiben zu lassen, hört sich verdammt nach Anstiftung zum Sozialbetrug an. Richtig wäre eine Freistellung gewesen. So geht die unternehmerische Entscheidung, ihn nicht beschäftigen zu wollen, auf Kosten der Sozialgemeinschaft...

B
bürgermeister

30.08.2017 um 12:49 Uhr

Ratet dem besagten Kollegen, das er sich nach seinem Urlaub den ersten Tag in der Firma meldet um seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Irgendwann stellen sie ihn Frei oder lassen ihn arbeiten.

I
ickederdicke

30.08.2017 um 13:21 Uhr

seesee, so ist es. Auch Urlaub "auf Order Mufti" geht nicht, wenn der MA nicht mitmacht weil er keine weitere Erholung benötigt.

E
Erbsenzähler

31.08.2017 um 10:32 Uhr

@seesee Hast du nicht meinen Beitrag komplett gelesen? Deshalb hier noch mal die wichtigste Aussage: "Er kann sich nach dem Urlaub auf eine neue Krankheit arbeitsunfähig schreiben und bekommt erst einmal wieder Lohnfortzahlung für sechs Wochen vom AG! Das ist legal und kein Sozialbetrug. " Auch nach den sechs Wochen wäre die weitere Arbeitsunfähigkeit kein Sozialbetrug!!!

Zitat seesee: "Ob er krank - sprich AU - ist, muss doch die Untersuchung erst ergeben!" Das heißt aber nicht, dass er arbeitsfähig ist!

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