Erstellt am 30.08.2017 um 07:12 Uhr von Erbsenzähler
@seesee
Zwischen sich fit fühlen und arbeitsfähig sein können Welten liegen.
Noch ist es kein Sozialbetrug. Er kann sich nach dem Urlaub auf eine neue Krankheit arbeitsunfähig schreiben und bekommt erst einmal wieder Lohnfortzahlung für sechs Wochen vom AG!
Das ist legal und kein Sozialbetrug.
Erstellt am 30.08.2017 um 07:20 Uhr von ickederdicke
Nachgefragt, welcher Art ist seine Frühverrentung , teilweise Erwerbsminderung oder volle ,Teilzeit oder auf 450,-€ Basis tätig ?
Habt ihr eine SBV ? Ob der behandelnde Arzt hier mitspielt steht noch in den Sternen, der Kollege soll weiterhin seine Arbeitskraft anbieten. Der AG kann ihn dann höchsten bezahlt freistellen.
Bereitet euch schon vorab auf eine fundierte Stellungnahme BR ( und SBV, wenn vorhanden ) vor. Die wird bei Kündigungsantrag an das Integrationsamt selbiges dann von euch anfordern.
Ausserdem, was hindert euch ( oder die SBV ) in dieser Sache auch mal den direkten Austausch mit dem Integrationsamt zu suchen?
Erstellt am 30.08.2017 um 08:29 Uhr von seesee
@erbsenzähler
Er kann sich ... krankschreiben lassen...
Ob er krank - sprich AU - ist, muss doch die Untersuchung erst ergeben!
@ ickerdicke
Kontakt mit dem Integrationsamt... Die Dame kenne ich gut, ist auch vernünftig nach bisheriger Erfahrung. Leider zurzeit im Urlaub.
Aber dass HR einen Kollegen auffordert, erst Urlaub zu nehmen (also gesund zu sein) und danach sich krank schreiben zu lassen, hört sich verdammt nach Anstiftung zum Sozialbetrug an. Richtig wäre eine Freistellung gewesen. So geht die unternehmerische Entscheidung, ihn nicht beschäftigen zu wollen, auf Kosten der Sozialgemeinschaft...
Erstellt am 30.08.2017 um 10:49 Uhr von bürgermeister
Ratet dem besagten Kollegen, das er sich nach seinem Urlaub den ersten Tag in der Firma meldet um seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Irgendwann stellen sie ihn Frei oder lassen ihn arbeiten.
Erstellt am 30.08.2017 um 11:21 Uhr von ickederdicke
seesee, so ist es.
Auch Urlaub "auf Order Mufti" geht nicht, wenn der MA nicht mitmacht weil er keine weitere Erholung benötigt.
Erstellt am 31.08.2017 um 08:32 Uhr von Erbsenzähler
@seesee
Hast du nicht meinen Beitrag komplett gelesen?
Deshalb hier noch mal die wichtigste Aussage:
"Er kann sich nach dem Urlaub auf eine neue Krankheit arbeitsunfähig schreiben und bekommt erst einmal wieder Lohnfortzahlung für sechs Wochen vom AG!
Das ist legal und kein Sozialbetrug. "
Auch nach den sechs Wochen wäre die weitere Arbeitsunfähigkeit kein Sozialbetrug!!!
Zitat seesee:
"Ob er krank - sprich AU - ist, muss doch die Untersuchung erst ergeben!"
Das heißt aber nicht, dass er arbeitsfähig ist!