Vertretung bei Erkrankung
Muss ein erkrankter AN (im konkreten Fall Praxismanagerin in kleiner Arztpraxis) selbst für eine Vertretung sorgen? Im Arbeitsvertrag steht hierzu nichts
Community-Antworten (2)
20.10.2015 um 02:08 Uhr
Nein!
20.10.2015 um 09:04 Uhr
Ja,erst Recht im Todesfall.ironiemodusaus
Verwandte Themen
Betriebsräte als Arbeitsschutz-Auditoren
ÄlterGibt es Betriebsräte mit einem oder mehreren Mitgliedern, die die Befähigung (ISO 19011) haben, Arbeitsschutzmanagementsysteme nach OHSAS 18001:2007 betriebsintern zu auditieren? Der Standard ist f
Kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung bei längerer Krankheit. Ist das zulässig?
ÄlterUnser Chef hat folgenden Aushang gemacht: Betreff: Kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung bei länger als sechswöchiger Erkrankung Nach der bislang bestehenden Rechtsprechung musste der Arbeitgeber e
Muss AN seine Urlaubsadresse bei Erkrankung im Urlaub dem AG mitteilen?
ÄlterHallo. Wir haben zusammen mit GF ein Info-Blatt für die MA zum Thema Rechte und Pflichten bei Krankheit erstellt. GF will folgenden Absatz drin haben: "Befindet sich der Arbeitnehmer zu Beginn Erkr
Lohnfortzahlung bei Erkrankung nach Arbeitsunfall
ÄlterLiebe Kolleginnen und Kollegen, ein Kollege ist zum Betriebsrat mit folgender Frage gekommen: Seine Frau hatte einen Arbeitsunfall an der rechten Hand (Palette draufgefallen) und wird demnächst operie
Muss AN irgendwann mitteilen, wie lange seine Krankheit dauert?
ÄlterWir sind ein kleines Unternehmen unter 20 MA. Eine Kollegin ist aufgrund einer ernsthaften Erkrankung nun schon seit rund 6 Monaten krank. Sie sendet immer wieder neue Krankmeldungen... aber der AG k