W.A.F. LogoSeminare

Urlaubstage als Prämie

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,

ab nächste Jahr kriegen alle Mitarbeiter die es schaffen das ganze Jahr keinen einzigen Krankheitstag zu ahebn eine Prämie von 5 zusätzlichen Urlaubstagen für das darauffolgende Kalenderjahr.

Der Arbeitgeber hat per Aushang informiert, und darauf hingewiesen dass es sich um eine freiwillige Sonderleistung handelt aus der keine Recht für die Zukunft entfaltete werden können.

Grundsätzlich finden wir das als Beteibsrat gut. Haben wir nicht denoch bei so einer Sache Mitbestimmungs-bzw. Gestaltungsrechte? Darf der Arbeitgeber das einfach so?

Danke vorab.

Lieben Gruss Paul Breitner

2.726018

Community-Antworten (18)

J
Jakarta

15.10.2015 um 17:53 Uhr

Da es sich hier eindeutig um eine Leistungsprämie handelt, ist der BR auf jeden fall mit an Board.

Der AG kann zwar die Höhe selbst bestimmen, ob diese aber auch eingeführt wird und wie sie dann umgesetzt wird, unterliegt der MB des BR.

„Grundsätzlich finden wir das als Beteibsrat gut.“ Ich nicht!

Gerade bei so einer Prämie kommt es sehr schnell zu ungerechten Entscheidungen (krank werden kann schließlich jeder einmal), die dann auch sehr schnell das Klima im Betrieb vergiften können. Weiterhin kann es auch dazu führen, dass dann erkältete oder gar schon Grippegeschädigte MA dennoch in den Betrieb kommen und andere dann Anstecken oder sich zumindest so leidlich durchschleppen.

Wenn überhaupt, würde ich hier per BV ganz enge Grenzen ziehen. Keinesfalls es aber mal so eben durchwinken.

H
Hartmut

15.10.2015 um 17:57 Uhr

Ich finde diese Maßnahme gar nicht so gut. Wer jetzt bei euch krank wird, wird nicht fünf (!) Tage Urlaub riskieren wollen, und daher lieber krank -und womöglich ansteckend!- zur Arbeit erscheinen. Ich sehe euch hier durchaus in der Mitbestimmung (Ordnung im Betrieb, Gesundheitsschutz).

S
stehipp

15.10.2015 um 18:16 Uhr

Habe auch durchaus etwas Bauchschmerzen bei der Regelung.

In der Mitbestimmung seit ihr aus meiner Sicht schon. Allerdings hat Euer AG das durch die Veröffentlichung geschickt angestellt. Wenn ihr hier jetzt mitbestimmen und etwas ändern wollt, sagt der AG: "Nagut, dann lassen wir es eben ganz. Ich hätte ja gerne, aber der böse BR......"

G
Globus

15.10.2015 um 18:44 Uhr

Ihr solltet vielleicht euren Arbeitgeber darauf hinweisen, dass Präsentismus dem Betrieb durchaus wirtschaftlichen Schaden zufügen könnte, und diese Maßnahme daher von euch nicht begleitet bzw befürwortet werden kann...

Aus welchem Grund möchte euer AG das? Was sind seine Gründe Urlaubstage zu verschenken?

Zu hoher Krankenstand? Zu viele "Low performer"? Will er arbeitsunfähige drangsalieren? Will er seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommen?

Fragen über Fragen...

Die ich aber in der Tat gerne beantwortet hätte um vielleicht einen Weg zu zeigen, wie ihr besser argumentieren könnt...

Mit den Worten "Chef, dabei hat das Gremium Bauchschmerzen" werdet ihr wohl nicht weit kommen...

P
Pickel

15.10.2015 um 19:26 Uhr

Hier gibts ne Menge bedenken, die auch berechtigt sind. Aber dennoch mein Hinweis:

Es wurde höchstrichterlich entschieden, dass eine Anwesenheitsprämie in dem hier genannten Rahmen vollkommen legimes Mittel des AG ist, einen bestimmten Personenkreis zu entlohnen. Der BR wird mit einer kompletten Verweigerungshaltung also im Zweifel unterliegen. Es sollte daher eher darum gehen, jedem AN mindestens zB 3 Krankheitstage folgenlos zuzugestehen.

G
gironimo

15.10.2015 um 21:13 Uhr

Ich finde die Regelung grundsätzlich falsch.

Aber ansonsten sollen Ziele auch durch das Verhalten und die Leistung des Arbeitnehmers erreichbar sein - Krankheit kann man (jedenfalls im überwiegenden Fall) nicht wirklich verhindern. Außerdem soll der BR etwas für den Gesundheitsschutz tun. Eine derartige Regelung läuft dem entgegen.

Und last not least - alles oder nichts Regelungen sind ebenfalls abzulehnen.

Und klar - Ihr seit in der Mitbestimmung, wenn es um die Spielregeln geht. Ich würde trotzdem versuchen, dem AG die Sache auszureden und statt dessen anregen, die Mittel zum Wohle der AN besser zu nutzen.

G
Globus

15.10.2015 um 21:59 Uhr

Und nun fügen sich alle Teile zusammen...

  1. MBR
  2. Verhandlungen werden scheitern
  3. AG gibt Geld aus
  4. AG ist bereit dieses Geld auszugeben
  5. AG ist nciht bereit die 1000de von Euronen in den Gesundheitsschutz zu stecken

Also kommen wir noch mal auf meine ersten Fragen zurück...

eine Einigungsstelle wird dem Ansinnen des AG mit Sicherheit nciht entsprechen....

C
Challenger

15.10.2015 um 22:08 Uhr

Vielleicht hilft das hier weiter:

LAG Hamm vom 13.01.2011 - 16 Sa 1521/09 -

G
Globus

15.10.2015 um 22:34 Uhr

na, das schrieb auch schon gironimo....

Hilft es weiter um die "Kuh vom Eis" zu bekommen? meiner Meinung nach nciht...

H
Hoppel

15.10.2015 um 22:52 Uhr

@ Paul Breitner

Nehme man nur mal an, dass KollegInnen mit Behinderung einen einzigen Tag AU wären, dürften sie sich aufgrund dieser "Gesundheitsprämie" mit Fug und Recht diskriminiert fühlen. Das AGG lässt grüßen!

Wenn Euer BR die Idee des AG begrüßenswert findet ... nur zu! Ich würde diesem Vorschlag mit absoluter Sicherheit nicht zustimmen.

G
Globus

15.10.2015 um 22:58 Uhr

also Hoppel - das AGG findet hier mit absoluter Sicherheit nicht Anwendung...

"Nehme man nur mal an, dass KollegInnen mit Behinderung einen einzigen Tag AU wären"

H
Hoppel

16.10.2015 um 00:53 Uhr

@ Globus

O.k., ich habe etwas unsauber formuliert und korrigiere!

Nehme man nur mal an, dass KollegInnen aufgrund ihrer Behinderung einen einzigen Tag AU wären, dürften sie sich aufgrund dieser "Gesundheitsprämie" mit Fug und Recht diskriminiert fühlen. Das AGG lässt grüßen!

E
Erbsenzähler

16.10.2015 um 09:52 Uhr

@Hoppel Deine Aussagen kann man nicht so stehen lassen! Bei uns im Betrieb haben die KollegInnen mit Behinderung die wenigsten Krankheitstage! Die Fühlen sich jetzt wegen deinem Vorurteil diskriminiert!

N
nicoline

16.10.2015 um 12:53 Uhr

@Erbsenzähler Deine Aussagen kann man nicht so stehen lassen! Welche AussageN genau meinst Du?

*Bei uns im Betrieb haben die KollegInnen mit Behinderung die wenigsten Krankheitstage! Aber sie haben welche, aufgrund ihrer Behinderung, oder was genau möchtest Du mit dieser Aussage ausdrücken?

Die Fühlen sich jetzt wegen deinem Vorurteil diskriminiert! Wenn man sich Erbsenzähler nennt, sollte man auch Erbsen zählen können und nicht Linsen zu den Erbsen zählen.

M
Moreno

16.10.2015 um 14:44 Uhr

Bei meiner Mutter im Betrieb (ist schon ne Weile her ;-) ) gab es auch so ne Regelung keine Krankheitstage dann gabs am Jahresende 500 DM. Einige waren klug die haben gleich am Jahresanfang ne Woche krank gemacht dann war das Thema eh gegessen die anderen haben sich grad kurz vorm Stichtag mit den schlimmsten Krankheiten auf Arbeit gequält. Es gab so zwei AN die mit dem Notarztwagen vom Betrieb abgeholt worden sind. Als BR würde ich nie so einer Regelung zustimmen. Da gibt's bestimmt bessere Möglichkeiten den AN was Gutes zu tun.

H
Husmeester

16.10.2015 um 17:51 Uhr

Euer AG denkt auch nicht weit genug ;-) . Sollte in Zukunft jemand für 1 Woche AU sein wird er dies sicher auf 2 Wochen ausdehnen damit ihm kein Nachteil entsteht ...

H
Hoppel

16.10.2015 um 20:44 Uhr

@ Erbsenzähler

Vielleicht solltest Du Dich erstmal damit auseinander setzen, was unter Behinderung i.S.d. AGG zu verstehen ist. Kleiner Tipp ... der EuGH hat sich dazu ziemlich dezidiert geäußert!

Und wenn sich die AN mit Behinderung aufgrund meiner Aussage diskriminiert fühlen, haben weder diese KollegInnen noch Du verstanden, was ich geschrieben habe.

G
Globus

17.10.2015 um 09:14 Uhr

Hey, gerade gefunden... das sagt im übrigen die TK (Techniker Krankenkasse) zum Thema Präsentismus...

https:www.youtube.com/watch?v=OGA4aXPnNbY

Ihre Antwort