Hallo Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben für die Jahre 2010 und 2011 BVs über die Zahlung von EBITDA Prämien.
In diesen wird in einem Paragraphen über den "Anwendungsbereich/Berechtigte" geregelt, dass nur MA mit einem Jahresbrutto bis maximal X Euro diese Prämie erhalten.
Wir möchten diese Grenze in der BV für 2012 verständlicherweise eliminieren.

Noch ein wenig zum Hintergrund: Bei uns im zusammengewachsenen Konzern sollen Rufbereitschaften mit einem einheitlichen Stundensatz bezahlt werden. Das bedeutet u.U., dass die Bezahlung der Rufbereitschaft für einzelne MA sich im Stundensatz reduziert. Nun wurde der Teil, um den im Monatsmittel das Rufbereitschafsentgelt fällt, auf das Grundgehalt aufaddiert. Dadurch sollten dem MA keine finanziellen Nachteile entstehen. Genau durch diese Umrechnung, die vom Konzern gewüscht ist, von welcher der MA keinen Nutzen hat, sorgt nun dafür, dass einige Kollegen die Grenze überschreiten und so nicht mehr in den Genuß dieser Prämie kommen sollen.
(unser Betrieb hat ca. 40 MA; der Konzern hat über 4000 MA; andere Betriebe haben die BV mit dieser Grenze abgeschlossen; der Konzern möchte diese Prämie natürlich in allen Betrieben einheitlich regeln)

Fragen/Argumente, die wir uns überlegt haben:

Warum gibt es diese Grenze überhaupt, was ist der Gedanke dahinter?

Was ist das Ziel der Prämie? MA Motivation? Warum sollen besserbezahlte nicht motiviert werden?

Könnte der zu verteilende Topf nicht anders aufgeteilt werden, so dsas alle Kollegen daran teilhaben können?

Da es eine BV ist, denken wir, dass wir Verhandlungen fordern können (bis einschl. Einigungsstelle). Kann der AG die BV und die Prämie verweigern?

Sollte der AG keine BV mit uns abschliessen und trotzdem nach der BV Regelung anderer Betriebe auch an MA unseres Betriebs ausschütten, könnten dann MA, die keine Prämie bekommen haben diese einfordern?

Wir schwimmen da noch ein bisschen, wie wir hier vorgehen sollen. Was meint Ihr?