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Prämienzahlung nur an MA mit Jahrebruttogehalt bis max. X Euro?

A
Anuin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen!

Wir haben für die Jahre 2010 und 2011 BVs über die Zahlung von EBITDA Prämien. In diesen wird in einem Paragraphen über den "Anwendungsbereich/Berechtigte" geregelt, dass nur MA mit einem Jahresbrutto bis maximal X Euro diese Prämie erhalten. Wir möchten diese Grenze in der BV für 2012 verständlicherweise eliminieren.

Noch ein wenig zum Hintergrund: Bei uns im zusammengewachsenen Konzern sollen Rufbereitschaften mit einem einheitlichen Stundensatz bezahlt werden. Das bedeutet u.U., dass die Bezahlung der Rufbereitschaft für einzelne MA sich im Stundensatz reduziert. Nun wurde der Teil, um den im Monatsmittel das Rufbereitschafsentgelt fällt, auf das Grundgehalt aufaddiert. Dadurch sollten dem MA keine finanziellen Nachteile entstehen. Genau durch diese Umrechnung, die vom Konzern gewüscht ist, von welcher der MA keinen Nutzen hat, sorgt nun dafür, dass einige Kollegen die Grenze überschreiten und so nicht mehr in den Genuß dieser Prämie kommen sollen. (unser Betrieb hat ca. 40 MA; der Konzern hat über 4000 MA; andere Betriebe haben die BV mit dieser Grenze abgeschlossen; der Konzern möchte diese Prämie natürlich in allen Betrieben einheitlich regeln)

Fragen/Argumente, die wir uns überlegt haben:

Warum gibt es diese Grenze überhaupt, was ist der Gedanke dahinter?

Was ist das Ziel der Prämie? MA Motivation? Warum sollen besserbezahlte nicht motiviert werden?

Könnte der zu verteilende Topf nicht anders aufgeteilt werden, so dsas alle Kollegen daran teilhaben können?

Da es eine BV ist, denken wir, dass wir Verhandlungen fordern können (bis einschl. Einigungsstelle). Kann der AG die BV und die Prämie verweigern?

Sollte der AG keine BV mit uns abschliessen und trotzdem nach der BV Regelung anderer Betriebe auch an MA unseres Betriebs ausschütten, könnten dann MA, die keine Prämie bekommen haben diese einfordern?

Wir schwimmen da noch ein bisschen, wie wir hier vorgehen sollen. Was meint Ihr?

2.54902

Community-Antworten (2)

R
rkoch

24.10.2012 um 16:26 Uhr

Eine etwas seltsame Frage....

Da ihr "BVs für 2010 und 2011" habt und Du nichts davon schreibst, dass ihr ein neugewählter BR seid, gehe ich davon aus, dass ihr diese BVs selbst abgeschlossen habt....

Habt ihr Euch damals diese Fragen nicht gestellt? Warum habt ihr jemals so etwas unterschrieben?

Warum gibt es diese Grenze überhaupt, was ist der Gedanke dahinter? Was ist das Ziel der Prämie? MA Motivation? Warum sollen besserbezahlte nicht motiviert werden?

Tatsächlich lassen sich diese beiden Fragen HIER nicht sinnvoll beantworten. Es gibt keine Rechtsgrundlage nach der man sagen kann "So ist es richtig". Ihr habt Euch (aus welchem Grund auch immer) entschlossen diese "Prämie" und diese "Grenze" mit dem AG einzuführen... Wer soll da wissen, was IHR Euch dabei gedacht habt? Das müsst ihr schon selbst wissen bzw. Euch wieder erarbeiten. Vielleicht ergibt sich die Prämie ja aus einem TV? Wenn ihr einfach "blind" eine BV aus anderen Betrieben übernommen habt, fragt bei denen nach, was sie sich dabei gedacht haben.

Man könnte sich darum streiten, ob die Grenze überhaupt zulässig gewesen wäre. Es gibt genug Rechtsprechung die eine Ungleichbehandlung bei ähnlichen Sachen (wie Weihnachtsgeld) überhaupt nur zulässt, wenn sie sachlich begründet ist. Insofern hätte es schon immer eine nachvollziehbare Begründung in der BV oder zumindest in einem Anhang/Beschluß/o.ä. geben müssen.

Könnte der zu verteilende Topf nicht anders aufgeteilt werden, so dsas alle Kollegen daran teilhaben können?

Natürlich, warum denn nicht?

Da es eine BV ist, denken wir, dass wir Verhandlungen fordern können (bis einschl. Einigungsstelle). Kann der AG die BV und die Prämie verweigern?

Das ist so eine Sache... Euer MBR erstreckt sich eben genau auf die VERTEILUNG vom AG bereitgestellter Mittel. Über das Angebot und die Höhe dieser Mittel entscheidet der AG alleine, es sei denn, er hat sich zur Zahlung durch TV, einzelvertraglich oder durch betriebliche Übung verpflichtet. Sofern er sich nicht dazu verpflichtet hat, kann er auch nicht durch die Einigungsstelle dazu verpflichtet werden. Insofern "kann" er die Prämie verweigern. BTW: Die Existenz der BV schließt betriebliche Übung nicht aus! Die BV kann sich nur um die Verteilung der Mittel gedreht haben, alles andere hat der AG "freiwillig" getan - eben genau das, was bei Wiederholung ggf. eine betriebliche Übung auslöst. Selbst wenn die Höhe der Mittel in der BV festgehalten wurde ist das unschädlich, da der BR darüber nicht mitbestimmt hat, die Angabe also nur "deklarativen" Charakter hat.

Sollte der AG keine BV mit uns abschliessen und trotzdem nach der BV Regelung anderer Betriebe auch an MA unseres Betriebs ausschütten, könnten dann MA, die keine Prämie bekommen haben diese einfordern?

Wie gesagt, die BV ist nicht die Voraussetzung zur Ausschüttung der Prämie, sondern nur die Grundlage des Verteilungsschlüssels. Alle AN können die Zahlungspflicht und die Rechtmäßigkeit der Verteilung (egal ob BV oder vom AG alleine veranlasst) gerichtlich überprüfen lassen. Insofern: Ja, die MA die keine Prämie bekommen haben könnten versuchen ihren Anteil gerichtlich einzuklagen. Ob sie damit Erfolg haben würden, steht auf einem anderen Blatt. Der BR kann das aber nicht. Er könnte nur verlangen, dass

  • der AG sich mit ihm über die Verteilung einigt,
  • sich der AG an einen mit dem BR vereinbarten Verteilungsschlüssel hält. Ggf. könnte er auch noch die Rechtmäßigkeit der BV überprüfen lassen, was aber i.d.R. nur Sinn macht, wenn diese durch Einigungsstellensüruch zustande gekommen ist. Eine BV auf die man sich mit dem AG geeinigt hat rechtlich prüfen zu lassen ist irgendwie widersinnig... Warum hat man sie dann überhaupt unterschrieben?

Wir schwimmen da noch ein bisschen, wie wir hier vorgehen sollen.

So bald der AG andeutet, dass Mittel bereit gestellt werden, ihn darauf festnageln (am Besten vom AG seinen Willen zur Zahlung und die Höhe der Mittel schriftlich fixieren lassen, dann kommt er da nicht mehr raus). Dann könnt ihr frei von der Leber weg über die Verteilung verhandeln. Selbst wenn ihr die Einigungsstelle anruft kann er dann die Mittel nicht mehr zurückziehen. Einmal angeboten muss er auch zahlen. Es könnte nur sein, dass es dann das letzte mal war, dass er Euch dieses Angebot gemacht hat.... Was also letztlich geht, müsst ihr selbst ausloten.

BTW: Das gesagte gilt natürlich alles nicht, wenn es einen TV gibt, der die Prämie und deren Verteilung regelt. Da es aber diese beiden BVs gibt, schließe ich das mal forsch aus....

G
gironimo

24.10.2012 um 17:51 Uhr

Warum gibt es diese Grenze überhaupt, was ist der Gedanke dahinter? Was ist das Ziel der Prämie? MA Motivation? Warum sollen besserbezahlte nicht motiviert werden?

Die Antwort ist eigentlich einfach: Weil der BR der alten BV zugestimmt hat .

Aber BVs lassen sich durch neue ersetzen bzw. ändern. Da kommt es ganz entscheident auf das Verhandlungsgeschick an. Ganz entscheident ist bei derartigen Verhandlungen (neben den oben geschilderten Aspekten) auch die "Stimmung" im Betrieb. Ihr solltet die AN daher gründlich über eventuelle Ungerechtigkeiten aufklären und Eure Ziele erklären.

Wenn Du in Deiner Frage auf Veränderungen der Entgeltstrukturen eingehst, die dazu führen, dass einige AN dadurch Nachteile erleiden, würde ich zunächst einmal für diese einen Ausgleich fordern.

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