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Prämie und Krankenstatistik

B
Bounty
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich bin neu im Betriebsrat und habe nun folgende Frage:

Ist es rechtens, wenn eine Prämie für das letzte Geschäftsjahr gezahlt wird und die Höhe der pro Kopf Prämie auf einer Krankenstatistik basiert? Bzw. darf der BR eine Prämie auf Grundlage einer solchen Statistik verteilen ?

Bis jetzt wurde immer eine Summe X durch die Anzahl der Mitarbeiter geteilt, nun kam das Thema Krankenstatistik hier auf und diese Prämie danach zu verteilen.

Viele Dank schon mal

1.50009

Community-Antworten (9)

A
AlterMann

07.03.2013 um 15:39 Uhr

Da seid Ihr in der Mitbestimmng nach § 87 Abs 1 Nr 10 und 11.

B
Bounty

07.03.2013 um 15:52 Uhr

Danke für die Antwort, ist es den generell zulässig eine solche Statistik bei der Verteilung heranzuziehen? Ich hab im Internet immer sehr viel von Datenschutzbestimmungen gelesen, sobald es um Namen bezogene Statistiken ging.

T
Tanzbär

07.03.2013 um 16:13 Uhr

Möglich ist alles und wahrscheinlich ist sowas auch zulässig. Aber meint ihr wirklich, dass die Kranken doppelt gestraft werden müssen? Sollen sie sich wirklich mit dem Kopf unterm Arm zur Arbeit melden, oder den Rest der Belegschaft mit irgendwelchen Viren anstecken, nur wegen der Prämie?` Danke, Betriebsrat!

G
gironimo

07.03.2013 um 16:22 Uhr

Ob eine solche Statistik - zu der ja wahrscheinlich die IT genutzt wird - überhaupt und in welcher Form erstellt wird und wer sie dann wozu nutzt, wäre ja auch schon mitbestimmungspflichtig (§ 87 BetrVG, technische Einrichtungen....). Und dann kommt § 87 Abs 1 Nr 10+11 BetrVG (wie ja schon festgestellt wurde).

Ich würde mich als BR nicht darauf einlassen, sondern ggf. andere Verteilkriterien befürworten. Tanzbärs Bedenken sind aus meiner Sicht zutreffend.

B
Bounty

07.03.2013 um 16:23 Uhr

Von uns kommt dieser Vorschlag nicht... Nur um das mal klar zustellen, es gab lediglich von Seiten der GL diese Idee. Gut findet das hier keiner. Meine Frage war einfach nur ob soetwas überhaupt zulässig ist.

R
rkoch

07.03.2013 um 17:24 Uhr

Da von VERTEILEN die Rede ist, nur mal so am Rande die Rechtsgrundlage:

§4a EntgFG: Eine Vereinbarung über die Kürzung von Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt (Sondervergütungen), ist auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit zulässig. Die Kürzung darf für jeden Tag der Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit ein Viertel des Arbeitsentgelts, das im Jahresdurchschnitt auf einen Arbeitstag entfällt, nicht überschreiten.

Also Obacht:

  1. Die Höhe der Kürzung für kranke AN ist begrenzt!
  2. es Bedarf eine Vereinbarung über diese Kürzung. Sofern im Arbeitsvertrag nichts vereinbart ist, DARF der AG NICHT kürzen. Er kann sich aber eine andere Vereinbarung besorgen: BV oder TV. Er BRAUCHT also die Zustimmung des BR um kürzen zu dürfen. Ohne diese BV ist Essig mit Kürzung. Das sollte man im Hinterkopf behalten!

Und bevor irgendwer sagt, das stimmt nicht: Ja, das BAG hat da seinen eigenen Kopf:

Keiner vorherigen Vereinbarung gem. § 4 a soll es bedürfen, wenn eine Sondervergütung nur auf einer einseitigen Zusage des AG beruht und im Arbeitsvertrag nicht zwischen den Parteien vereinbart wurde (BAG 7. 8. 2002, NZA 02, 1284) oder wenn das 13. Monatsgehalt als arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung vereinbart wurde (BAG 21. 3. 2001, NZA 01, 785; Kunz/Wedde, § 4 a Rn 11 a). Wedde Rn. 9 zu §4 EntgFG

Deswegen muss BR sich noch lange nicht auf Kürzungen höher als §4a EntgFG einlassen.... Im übrigen ist eine auf betrieblicher Übung basierende Prämie ebenfalls nicht freiwillig....

K
Kölner

07.03.2013 um 19:00 Uhr

@rkoch ... Und wie wäre es mit mit einer Umwidmung? Etwa in der Form einer Anwesenheits- oder Gesundheitsprämie?

A
AlterMann

07.03.2013 um 23:47 Uhr

@ Kölner: Der Name der Gratifikation oder sonst was spielt keine Rolle. Der AG kann das auch Blümchenzulage nennen, es bleibt doch immer Teil des Lohns.

R
rkoch

08.03.2013 um 11:15 Uhr

@AlterMann

Nein, Kölner hat da schon Recht: Hier wird nicht nur mit Begrifflichkeiten gespielt, sondern tatsächlich ein anderer Ansatz verfolgt.

Anstatt grundsätzlich eine Prämie auszuloben, die dann für Kranke gekürzt wird, kann auch eine Prämie fürs "Gesundsein" ausgelobt werden. Der Unterschied besteht in dem Detail, dass hier eben nur von vorneherein nur AN mit geringem (keinem) Krankenstand überhaupt prämienbereichtigt sind. Das ist dann eben keine Kürzung.

Aber ich habe mit derartigen Prämien auch Bauchschmerzen, denn derartige Prämien verleiten dazu Krank auf Arbeit zu kommen um die Prämie nicht zu gefährden. Oft rächt sich diese Prämie im mittelfristigen Rahmen, indem Kranke entweder gesunde Kollegen anstecken (das ist dann schlecht für den AG) oder die Krankheit sich verschlimmert weil sie nicht auskuriert wird (schlecht für den AN, der nur den kurzzeitigen Vorteil der Prämie einstreicht, aber mittel- bis langfristig die Rechnung bezahlt). Bei der Variante mit Kürzung tritt dieses Problem zwar auch auf, aber u.U. abgeschwächt, da man die Prämie insgesamt eben nicht gefährdet sondern der "Schaden" eben beschränkt ist. Insofern ist der psychologische Leistungsdruck auf Kranke geringer.

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