Hallo zusammen.
In unserer Firma wurde für einige Mitarbeiter eine Prämie gezahlt. Diese Prämie haben alle diejenigen erhalten, die vor ca. 1,5 Jahren einer Vertragsänderung von 37 auf 40 Stunden/Woche zugestimmt haben. Von einer evtl. Prämie dafür war damals keine Rede. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG haben wir als Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Prämienfestsetzung. Allerdings setzt Nr. 11 voraus das die Prämie Leistungsbezogen sein muss. Der ArbN muss einen einfluss auf die Höhe haben können (durch seine Leistung). Wir haben Mitarbeiter die durch ihre Einstellung eine 40 Stunden Woche haben, also nicht bereits beschäftigt waren und ihren Vertrag ändern konnten. Ebenfalls haben wir noch Mitarbeiter die ihre 37 Stunden Woche behalten haben.
Nun meine Frage. Können wir diese Prämie als Leistungsbezogen nach §87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG ansehen. Da hier ihre Bereitschaft zu unentgeltlicher Mehrleistung prämiert wurde wäre es doch so. Aber auch diejenigen die bereits eine 40 Stunden Woche hatten arbeiten diese Zeit. Ebenso die Kollegen mit einer 37 Stunden Woche. Wir, und auch viele Kollegen finden diese Prämie ungerecht verteilt.