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Prämienverteilung - was tun bei ungerechter Verteilung?

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Alex27
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen. In unserer Firma wurde für einige Mitarbeiter eine Prämie gezahlt. Diese Prämie haben alle diejenigen erhalten, die vor ca. 1,5 Jahren einer Vertragsänderung von 37 auf 40 Stunden/Woche zugestimmt haben. Von einer evtl. Prämie dafür war damals keine Rede. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG haben wir als Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Prämienfestsetzung. Allerdings setzt Nr. 11 voraus das die Prämie Leistungsbezogen sein muss. Der ArbN muss einen einfluss auf die Höhe haben können (durch seine Leistung). Wir haben Mitarbeiter die durch ihre Einstellung eine 40 Stunden Woche haben, also nicht bereits beschäftigt waren und ihren Vertrag ändern konnten. Ebenfalls haben wir noch Mitarbeiter die ihre 37 Stunden Woche behalten haben. Nun meine Frage. Können wir diese Prämie als Leistungsbezogen nach §87 Abs. 1 Nr. 11 BetrVG ansehen. Da hier ihre Bereitschaft zu unentgeltlicher Mehrleistung prämiert wurde wäre es doch so. Aber auch diejenigen die bereits eine 40 Stunden Woche hatten arbeiten diese Zeit. Ebenso die Kollegen mit einer 37 Stunden Woche. Wir, und auch viele Kollegen finden diese Prämie ungerecht verteilt.

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Community-Antworten (4)

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uhu

20.01.2009 um 08:53 Uhr

so, wie du es beschreibst muß man das nicht als (Leistungs-) Prämie verstehen, sondern eher als eine Einmalzahlung/Nachteilsausgleich für die Erhöhung der Wochenarbeitszeit einiger MA; die MA, die bei 37 Std./W geblieben sind, haben keine Nachteile und diejenigen, die mit einer 40Std.Woche das AV begründet haben, auch nicht; eine zeitnahe Lösung, also bereits vor 1,5 Jahren wäre allerdings besser gewesen;

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Alex27

20.01.2009 um 10:03 Uhr

Hallo neskia

die Erhöhung erfoglte zu 50% bezahlt, also 1,5 der 3 Stunden. Uns geht es darum, was überhaupt prämiert wurde. Die GL äußert sich ja nicht. Die haben wenn es um Mitbestimmung geht irgednwie ein Kommunikationsproblem. Da wir aber herausgefunden haben, das nur diejenigen eine Zahlung erhalten haben die ihren Vertrag geändert haben scheint es sich ja auf die Mehrleistung zu beziehen. Aber im Vergleich mit denjenigen die schon immer eine 40 Stunden Woche haben ist es doch keine besondere Mehrleistung. Wenn sie die einen dafür belohnen das sie seit 1,5 Jahren 40 Stunden arbeiten und die anderen, die schon immer 40 Stunden gearbeitet haben, nicht wo ist da Gleichbehandlung?

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azrael_k

20.01.2009 um 15:12 Uhr

hi,

ich gestatte mir mal -ausser der reihe- den kleinen hinweis, dass der BR nicht nur mitbestimmungsrechte hat, sondern er auch über andere sachen informiert werden muss..

so, nun schreit mich nicht an mit "dass weiss doch jeder". für mich liest sich "Da wir aber herausgefunden haben, das nur diejenigen eine Zahlung erhalten haben die ihren Vertrag geändert haben.." nicht so.

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Alex27

20.01.2009 um 15:28 Uhr

Hast ja recht. Das ist bei uns ein echtes Problem. Unsere GL akzeptiert uns in keinster Weise. Ich habe nicht mal nach der Aufforderung mir die Auswahlkriterien mitzuteilen eine Antwort erhalten. Ja so ist das. Aber alleine ist man im BR nicht wirklich handlungsfähig. Mittlerweile habe ich nach mehrmaligem Fragen gesagt bekommen, das diejenigen, die ihren Vertrag geändert haben, für ihr Bereitschaft 6 Stunden im Monat der Firma quasie zu schenken (die anderen 6 werden bezahlt) diese freiwillige Zahlung erhalten haben. Alle anderen haben entweder noch 37 Stunden, oder von vorneherein 40 Stunden.

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