Hallo zusammen,

noch einmal eine dumme Frage von mir:

Gekündigter AN erhebt Kündigungsschutzklage und der Gütetermin findet während der Arbeitszeit statt. Ist eine Anwesenheit bei Gericht in diesem Falle als Arbeitszeit zu werten, oder ist dies (weil ja durch die Klage selbstverschuldet) Freizeit?

Danke schon mal.

Gruß
J.