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Übernahme von Rechtsanwaltskosten - die Kosten für einen Anwalt nur für einen Gütetermin würden wir nie und nimmer vom AG erlaubt bekommen?

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Neuling45
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben einen Gütetermin im Beschlussverfahren bei Gericht. Wir haben Anträgen zu §§99/100 widersprochen, aber der AG meint er sei 100% im Recht und hat einen Zustimmungsersetzungsantrag gestellt, nun stellt sich die Frage geht nur unser Vorsitzender hin oder wäre eine anwaltliche Vertretung besser, einige tendieren zu letzterem andere sagen, die Kosten für einen Anwalt nur für einen Gütetermin würden wir nie und nimmer vom AG erlaubt bekommen. Wer hat Erfahrung in solchen Dingen, wie gehen wir richtig vor. Danke für Antworten zur Lösung und Tipps Neuling45

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Community-Antworten (3)

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Rolfo2

06.03.2008 um 14:44 Uhr

Ihr könnt einen Beschluß fassen, einen Anwalt zu beauftragen, die Kosten trägt der AG. Ist ja nicht gesagt, dass bei dem Gütetermin eine Einigung zustande kommt.

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Neuling45

06.03.2008 um 15:06 Uhr

Danke Rolfo2, also egal wie das dort ausgeht kann der Betriebsrat auf jeden Fall einen Anwalt beauftragen den der AG auch zahlen muss, auch wenn einige und zwar die die auch meinten das man nicht widersprechen sollte aber wir 1 Stimme mehr hatten, dass der AG mit seiner Argumentation sicherlich recht bekommen wird. Wir gehen auch davon aus, das der AG nur seinen RA schickt und dem ist unser Vorsitzender, der auch nur 2 Schulungen hat evt. nicht gewachsen, ist nicht böse gemeint, wir sind halt alle noch ziemlich neu und eine vergleichbare Situation hat es hier im Betrieb noch nicht gegeben. Gruß Neuling45

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Miparix

06.03.2008 um 15:17 Uhr

Keiner sollte ohne einen Juristen ein Gericht betreten, es sei denn er ist Zeuge oder Lieferant für die Gerichtskantine. Ihr solltet auf jeden Fall einen Fachanwalt zur rate ziehen. Beschluss muss natürlich sein. Ein Fachanwalt kann Euch bei der genauen Formulierung ebenfalls helfen. Auf keinen Fall würde ich ohne einen Fachanwalt in ein 99er/100er Verfahren gehen.

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