Ein Mitarbeiter hat die Kündigung erhalten,
nun steht die Vorladung zum Gütetermin an. Der Termin ist um 13:00 Uhr, der MA muß vorher auf Frühschicht bis 14:30 Uhr arbeiten. Muß der AG die ausgefallene Arbeitszeit
vergüten ?
Bitte, wer weiß das ?
MfG. gogodolly