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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gütetermin, AZ ?

G
gogodolly
Jan 2018 bearbeitet

Ein Mitarbeiter hat die Kündigung erhalten, nun steht die Vorladung zum Gütetermin an. Der Termin ist um 13:00 Uhr, der MA muß vorher auf Frühschicht bis 14:30 Uhr arbeiten. Muß der AG die ausgefallene Arbeitszeit vergüten ? Bitte, wer weiß das ? MfG. gogodolly

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Community-Antworten (5)

S
Streikbrecher

04.06.2012 um 12:21 Uhr

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer nach § 616 BGB bei persönlicher Verhinderung freistellen.

T
Tanzbär

04.06.2012 um 14:13 Uhr

@Streikbrecher: Das war aber die falsche Antwort. Die Frage war, ob die Zeit vergütet werden muss. Ich weiß es leider auch nicht.

S
Streikbrecher

04.06.2012 um 14:17 Uhr

Zanzbär

wie wäre es einmal den § 616 zu lesen!

§ 616 Vorübergehende Verhinderung 1Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. 2Er muss sich jedoch den Betrag anrechnen lassen, welcher ihm für die Zeit der Verhinderung aus einer auf Grund gesetzlicher Verpflichtung bestehenden Kranken- oder Unfallversicherung zukommt.

P
Petrus

04.06.2012 um 18:39 Uhr

Bitte, wer weiß das ?

Sein Anwalt? Und wenn er den vor dem Gütetermin fragt, erklärt es euch vielleicht sogar der Arbeitsrichter ;-)

T
Tanzbär

05.06.2012 um 09:07 Uhr

@Streikbrecher Mein Name ist Tanzbär. Ich bewundere Dich. Obwohl Du sogar weißt, WO die richtige Antwort steht, gibst Du erst mal eine falsche Antwort, bzw eine, nach der nicht gefragt war, um die Diskussion in Gang zu bringen. Am logischsten war allerdings petrus Antwort. Danke ;)

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