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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Teilnahme am Gütetermin

T
thunderelf
Jan 2018 bearbeitet

Liebes Forum,

darf ein Betriebsrat an einem Gütetermin beim Arbeitsgericht als Betriebsrat teilnehmen, oder anders gefragt ist das "Betriebsratszeit"? Verhandelt wird ein Beschlussverfahren des BR das die Einhaltung der BV Arbeitszeit beklagt und nur der Vorsitzende ist geladen. Der Sprecher des Ausschuss Arbeitszeit möchte auch dahin.

mfg Thunderelf

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Community-Antworten (4)

O
outofmemory

14.11.2016 um 13:59 Uhr

Er kann dahin gehen. Aber der Besuch der Verhandlung ist sein privates Vergnügen.

T
Tulpe

14.11.2016 um 14:31 Uhr

Bist du als Zeuge Geladen? Dann ist es AZ. Ansonsten ist es Privat. Das nur der Vorsitzende geht ist normal, aber er kann es auch melden das es einen Ausschuß gibt und die Person nennen. Dann erhält dieser die Einladung.

Gruß

T
titapropper

14.11.2016 um 16:17 Uhr

Und ein Beschluß: "Weiterbildung des BR zur aktuellen Rechtsprechung am ArbG in...."?

C
celestro

14.11.2016 um 17:19 Uhr

""Und ein Beschluß: "Weiterbildung des BR zur aktuellen Rechtsprechung am ArbG in...."?""

Und was soll das an der Situation ändern ? Sorry, aber solche Beschlüsse "um die Ecke" sollte man lieber lassen. Das wird wenn überhaupt nur ein Bumerang.

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