Hallo,

In unserem Betrieb gibt es ca. 60 MA die im Schichtbetrieb arbeiten und der andere Teil der MA (ca. 80) im Gleitzeitmodel. Es ist keine Betriebsvereinbarung Arbeitszeit vorhanden.

Wir haben eine Kollegin die aus der Elternzeit zurück gekehrt ist und sie wurde angewiesen zu einer späteren bestimmten Arbeitszeit (beginnend 9 oder 10 Uhr) zu arbeiten, damit die Zentrale besetzt ist, weil Geschäftskontakte aus den USA anrufen könnten. In ihrem Arbeitsvertrag ist festegelegt dass es eine Gleitzeit von 8-21 Uhr gibt und eine Kernarbeitszeit von 11-15 Uhr.
Sie möchte gerne früher beginnen aufgrund ihrer persönlichen Situation (2 Kinder) - sogar noch vor Beginn der Gleitzeit. Der Kindergarten hat von 6-18 Uhr auf. Es gibt einige MA, die auch vor Beginn der Gleitzeitzone anfangen und dementsprechend früher gehen - auch einige die keine Kleinkinder haben.

Wie ist hier die Rechtslage? Ich habe so viel gegooglet und so unterschiedliche Meinungen zum Thema gefunden, dass ich mit meinem Latein am Ende bin.