Erstellt am 08.10.2015 um 09:32 Uhr von Niemand
Zuerst einmal ist eine Betriebsvereinbarung für alle gültig.
Dann ist der BR auch noch für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zuständig.
Also ist auch zu prüfen, wie das Arbeitszeitgesetz in diesem Falle noch eingehalten würde.
Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit.
Der Arbeitgeber hat eine Fürsogepflicht gegenüber den Arbeitnehmern und hat somit auch von sich aus dafür zu sorgen, dass sich seine Arbeitnehmer nicht selbst ausbeuten und überlasten.
Fordert daher euren AG auf von der Annahme nicht genehmigter Überstunden abzusehen.
Erstellt am 08.10.2015 um 09:35 Uhr von Hartmut
Meinst du mit 'kollektivgültig' eine BV? Diese wäre für alle Beteiligte verbindlich, AG, BR und AN. Wenn die BV derartige 'Schenkungen' ausdrücklich erlaubt, dann bitte. Sonst bitte nicht.
Erstellt am 08.10.2015 um 09:51 Uhr von Widder
Ampelmodell heißt das, das ab einer bestimmten Anzahl von Gutzeit, diese verfällt, weil die Ampel rot ist ??? oder was versteht ihr unter einem Kollektivgültigem Ampelmodell??
Erstellt am 08.10.2015 um 09:59 Uhr von gironimo
Um an Hartmut anzuknüpfen: Im § 77 BetrVG steht ausdrücklich: "Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen"
Und schon im Interesse aller übrigen AN solltet Ihr nicht zustimmen, sondern den AG auffordern dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der BV auch durchgeführt werden.