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Arbeitszeit an Arbeitgeber verschenken?

H
heimat
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, ein paar wenige MA sind auf den Betriebsrat zugekommen und wollen Ihre Mehrarbeit-, Gleitzeitguthaben anteilig dem Arbeitgeber schenken. Wir haben im Unternehmen ein kollektivgültiges Ampelmodel. Kann der einzelne MA diese Guthaben verschenken?

Gruß Matthias

1.95004

Community-Antworten (4)

N
niemand

08.10.2015 um 11:32 Uhr

Zuerst einmal ist eine Betriebsvereinbarung für alle gültig. Dann ist der BR auch noch für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zuständig. Also ist auch zu prüfen, wie das Arbeitszeitgesetz in diesem Falle noch eingehalten würde. Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit.

Der Arbeitgeber hat eine Fürsogepflicht gegenüber den Arbeitnehmern und hat somit auch von sich aus dafür zu sorgen, dass sich seine Arbeitnehmer nicht selbst ausbeuten und überlasten.

Fordert daher euren AG auf von der Annahme nicht genehmigter Überstunden abzusehen.

H
Hartmut

08.10.2015 um 11:35 Uhr

Meinst du mit 'kollektivgültig' eine BV? Diese wäre für alle Beteiligte verbindlich, AG, BR und AN. Wenn die BV derartige 'Schenkungen' ausdrücklich erlaubt, dann bitte. Sonst bitte nicht.

W
Widder

08.10.2015 um 11:51 Uhr

Ampelmodell heißt das, das ab einer bestimmten Anzahl von Gutzeit, diese verfällt, weil die Ampel rot ist ??? oder was versteht ihr unter einem Kollektivgültigem Ampelmodell??

G
gironimo

08.10.2015 um 11:59 Uhr

Um an Hartmut anzuknüpfen: Im § 77 BetrVG steht ausdrücklich: "Werden Arbeitnehmern durch die Betriebsvereinbarung Rechte eingeräumt, so ist ein Verzicht auf sie nur mit Zustimmung des Betriebsrats zulässig. Die Verwirkung dieser Rechte ist ausgeschlossen"

Und schon im Interesse aller übrigen AN solltet Ihr nicht zustimmen, sondern den AG auffordern dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen der BV auch durchgeführt werden.

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