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Vor- und Nacharbeitszeit

S
Serina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, Wir sind ein kleines Unternehmen mit einem neu gegründeten Betriebsrat. Unser Arbeitgeber erwartet von und 15 Minuten vor und 15 Minuten nacharbeitszeit zu leisten. Er sagte das würde im Tarifvertrag stehen und wäre legal das die Mitarbeiter 15 Minuten vor Arbeitsbeginn da sein müssen um z.B. Aufzufüllen... Und 15 Minuten länger bleiben müssen um den Nächsten Tag schon vorzubereiten...wir sind im Bundesland Hessen. Im Tarifvertrag finden wir nichts darüber... Kann uns da jemand helfen? Das kann doch nicht ok sein wenn wir am Tag 30 Minuten verschenken ??

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Community-Antworten (2)

S
stehipp

17.06.2015 um 14:58 Uhr

In Tarifverträgen steht so manches, dass es aber eine unbezahlte Vor- und Nacharbeitszeit gibt, kann ich mir nicht vorstellen. Das geregelt ist, dass die MA 15 Minuten vor bzw. nach den Öffnungszeiten anwesend sein müssen klingt durchaus nachvollziehbar, aber eben nicht unbezahlt.

Wenn Euer Arbeitgeber sagt, dass dieses im Tarifvertrag so festgelegt ist, lasst es euch doch einfach von ihm zeigen. Dürfte für den AG ja kein Problem sein, den entsprechenden Passus zu finden.

Ansonsten müsste es ja auch eine Gewerkschaft geben, die mit dem Arbeitgeber bzw. dessen Verband den Tarifvertrag ausgehandelt hat. Dort bekommt ihr sicherlich auch Unterstützung.

G
Globus

17.06.2015 um 17:42 Uhr

auch ich würde mir diesen TV ansehen wollen - dann müßten ja auch die anderen Sachen aus dem TV übernommen worden sein... auch müßte man überprüfen, ob die GEW auch wirklich gewerkschaftsfähig ist... der TV also in der Tat rechtsgültig ist...

Also es gibt ein Urteil was die Frage ziemlich gut trifft. Leider habe ich es nciht zur Hand, da ich otw bin...

Darin haben AN eines Bauhofes (also Angestellte einer Komuno, oder einer Stadt) Überstunden bezahlt haben wollen, die sie vor und auch nach ihrer Arbeitszeitgemacht haben - auch mit Vor- und Nacharbeiten... Der AG wollte nciht zahlen, da er sagte, die Arbeitszeiten sind vob dann bis dann. Wenn sie aber pünktlich öffnen sollen, müssen sie vorher arbeiten, so die Argumentation der AN. Der Arbeitgeber sagte, dann öffnen sie halt später - das wäre ok.. Er hat die Arbeiteszeit vor und nacher nicht angeordnet, also bezahlt er sie nciht...

So oder so ähnlich...

Der AG bekam vom ArbG oder LAG (weiß nicht mehr) Recht.

Um das auf euch zu bringen... Ihr als BR seid in der Mitbestimmung was Lage und Verteilung der Arbeitszeit angeht - und selbstverständlich verlangt ihr da mitzubestimmen - und selbstverständlich wollt ihr, dass mehr geleistete Arbeit (egal ov vorher oder nachher) bezahlt wird..

Ich gehe fest davon aus, dass ihr das auch ohne Probleme in einer Einigungsstelle durch bekommt...

Diese "Anordnung" des Arbeitgebers sollte auch auf Rechtswirksamkeit überprüft werden, da ihr wie gesagt ein Mitbestimmungsrecht besitzt - einseitig darf der AG das also rechtlich gesehen nciht regeln...

Viel Erfolg

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