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Änderungsvertrag oder Neuvertrag?

N
nvl
Mrz 2023 bearbeitet

Guten Tag,

ich hätte eine Frage zu einem Fall bei uns im Unternehmen: eine Kollegin begann im März2022 bei uns in einem Projekt zu arbeiten (beschäftigt durch und im Namen unserers Unternehmen in diesem Projekt an einem anderen Standort). Ihr Vertrag ging bis 31.12.2022. es hieß dann, dass das Projekt nicht mehr verlängert wird und ihre Beschäftigung somit am 31.12. endet. Unser AG möchte sie aber weiter bei uns in einem anderen Bereich (weiter)beschäftigen (direkt in unserem Unternehmen im Hauptstandort des Unternehmens). nun ist meine Frage, ob diese Weiterbeschäftigung beim gleichen AG mit anderen Aufgaben ein Änderungsvertrag ist oder ein Neuvertrag? (es werden sich ändern: Tätigkeit, Arbeitsort, Arbeitszeit aber keine Umgruppierung-noch). muss der AG den BR hierzu anhören? oder nur informieren?

vielen Dank VG

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Community-Antworten (9)

W
wdliss

17.01.2023 um 11:05 Uhr

Änderungen im Arbeitsumfeld bedürfen idR keines Neuvertages. Im Normalfall erfolgt das über eine Versertzung. Diese Bedarf nach §99 BetrVG der Anhörung des BR.

C
celestro

17.01.2023 um 11:05 Uhr

Das ist mEn ganz klar eine Sache, bei der der BR eine Anhörung bekommen muss.

X
XYZ68

17.01.2023 um 11:42 Uhr

Da ihr Vertrag zum 31.12.22 geendet hat, bedarf es einer erneuten Anhörung, unabhängig davon, ob das jetzt eine Verlängerung oder was auch immer wird.

N
nvl

17.01.2023 um 17:00 Uhr

vielen Dank für die schnelle Rückmeldung! unser AG ist etwas schwierig und daher würden wir, der BR, gesetzliche Grundlage für unsere Begründung haben, dass es so wie er sagt kein Änderungsvertrag sondern eine Versetzung sei. wo kann ich Kriterien für eine Versetzung finden oder nach welchem § ihm das begründen? in §95 wurde es genannt, aber nicht die Definition. der AG ist noch nicht auf uns zugekommen, aber hatte heute ein Gespräch mit der Kollegin. wir wissen nicht und sind noch nicht dazu gekommen zu fragen, wie die verblieben sind und ob vllt schon ein Vertrag unterschrieben wurde !!? der AG bindet den BR ungern ein und wurde schonmal wg einer Verletzung des MBR abgemahnt-lange Geschichte....

N
nvl

17.01.2023 um 17:08 Uhr

vielen Dank für die schnelle Antworten. das war schon hilfreich. nur da der AG etwas schwierig ist versuche ich die ganze Zeit eine rechtliche Grundlage zu finden, begründen zu könne, dass es sich hier um eine Versetzung und nicht, wie er darauf besteht, um einen Änderungsvertrag handelt. wo könnte Kriterien zu einer Versetzung finden? wann redet man von einer Versetzung? denn der AG besteht immer gerne auf seine Meinung und wir, der BR, hätten gern etwas handfestes dafür. der AG ist halt etwas schwierig und bindet den BR ungern ein und hat bereits auch schon eine Abmahnung zu einer Personellen Maßnahme wg Verletzung des MBR bekommen-lange Geschichte...und ich suche schon seit paar Tagen nach irgendwas, wo der Unterschied zwischen Neuantrag, Versetzung, Änderungsvertrag etc steht,vergeblich. und im BetrVG wurde es nur unter §95 erwähnt aber ich habe keine Definition gefunden. wäre sehr dankbar, wenn Sie einen Tipp hätten-BR-Anfänger halt :) VG

M
MVmachtmit

19.01.2023 um 11:20 Uhr

https://www.betriebsrat.com/br-forum/47281/aenderungsvertrag

Schau mal hier rein. Da war das Thema schon einmal und wurde sehr gut beantwortet.

D
DummerHund

19.01.2023 um 12:09 Uhr

Antwort hier könnte wohl der Arbeitsvertrag der MA geben. Wurde sie seinerzeit nur für die Dauer des Projekts eingestellt, oder erhielt sie einen unbefristeten AV und wurde sie nur auf dem Arbeitsplatz in dem Projekt eingestellt?

N
nvl

23.01.2023 um 16:27 Uhr

Hallo und vielen Dank für die Antworte. Sie wurde nur für die Dauer des Projekts laut Vertrag eingestellt. wir haben den AG darauf angesprochen. er erklärte, dass sie als Beraterin angestellt wurde und nun nach Ende des Projekts zum Hauptstandort zurück komme !? scheinbar sind unsere Verträge etwas anders aber trotzdem sind wir mit den Erklärungen nicht happy und werden uns an verdi wenden (einer der BRM ist nun seit 2 Tagen Mitglied). iwas ist da komisch. Trotzdem vielen Dank an alle und eure Zeit !

N
nvl

07.03.2023 um 21:32 Uhr

Hallo zusammen, Da bin ich bzw der BR mit einer weiteren Frage, die einigermaßen mit dem obigen Fall zusammenhängt: es kamen noch mehrere Fälle dazu. Zu Jahreswechsel wurde der BR zu keinem der Verlängerungen der Verträge sowie Entfristzngen gehört. Da wir den AG schon mal eine "Abmahnung" erteilten und er es wiederholte, haben wir nach Kontaktaufnahme mit verdi einen Anwalt hinzugezogen. Der AG wurde vom RA angeschrieben und gemahnt, wenn ers wiederholt, gehn wir das nächste Mal vor Gericht. wir haben bald unsere BV. Nun kommt die Frage: Inwieweit dürfen wir von dem ganzen erzählen? Müssen die MA über alles informiert werden zb das ein RA beauftragt wurde und dass der BR viel Stress mit ihm hatte und er letzendlich die Bögen nachreichte? Generell sind wir uns unsicher, ob wir sehr umfangreich berichten sollen/müssen oder nur grob? Wäre sehr dankbar über eine Rückmeldung! VG

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