Änderungsvertrag - kann der BR bei der Besprechung über den Änderungsvertrag was ausrichten?
Hallo...
wie lang ist die frist zum unterschreiben von einem Änderungsvertrag? und kann der BR bei der Besprechung über den Änderungsvertrag was ausrichten?
Community-Antworten (6)
13.10.2006 um 12:11 Uhr
Hallo turnbeutelvergesser, wer soll den Änderungsvertrag unterschreiben? Der Arbeitnehmer? Der BR? Der AG? Oder ist es eine Anhörung zu einer Änderungskündigung, dann hat der BR eine Frist von einer Woche, um auf die Anhörung zu reagieren (§ 102 BetrVG).
13.10.2006 um 12:16 Uhr
Hallo turnbeutelvergesser,
schau dir mal § 2 KSchG an.
Außerdem steht im Fitting § 102 BetrVG ab RN 9 alles zum Thema Änderungskündigung.
Da deine Anfrage nicht sehr viele Daten enthält, hoffe ich du findest was du sucht in o.g. Unterlagen.
MfG Angi1
13.10.2006 um 12:18 Uhr
hallo pit47,
der AN soll den vertrag unterschreiben. bei einer Änderungskündigung ist die frist 3 wochen, genauso bei Änderungsvertrag oder ist dies im endeffekt das selbe???
13.10.2006 um 12:21 Uhr
hallo Angi1,
es wurde ihm ja keine kündigung zugetragen, es soll an sich nur ein paar bedingungen im Arbeitsvertrag geändert werden.
13.10.2006 um 12:30 Uhr
@turnbeutelvergesser Wenn er den Änderungsvertrag nicht unterschreiben will, dann muss er das ja auch nicht! Dem AG bleibt dann wieder der Weg über eine (risikoreichere) ÄnderungsKÜNDIGUNG, gegen die der AN ggf. klagen kann.
13.10.2006 um 12:32 Uhr
@sohn (tbvg), und was würde geschehen, wenn er diese Änderungen nicht unterschreibt?
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