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Vertragsänderung Arbeitszeit von 22,5 auf 24 Std.ausweiten - Vertragsänderung oder ein Neuvertrag?

DG
Der Gerechte
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle. Also ich hab ein Problem. Eine Halbtagskraft aus unserem Laden ist stellv. Teamleiterin Kasse. Sie bekommt nun eine Zulage für die anstehenden Büroarbeiten. Die Zulage ist ja freiwillig. Die Zulage soll aber befristet sein. Desweiteren möchte sie ihre Arbeitszeit von 22,5 auf 24 ausweiten. Dies soll auch befristet werden und zwar bis August. Meine Frage ist nun, ist dies eine Vertragsänderung oder ein Neuvertrag. Ist die Befristung zulässig ??

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Community-Antworten (2)

K
Kodiak

03.04.2007 um 18:50 Uhr

befristete Änderung zum Arbeitsvertrag. Das ist zulässig.

J
Jube

04.04.2007 um 13:29 Uhr

Manche Arbeitgeber berufen sich auf die neueste Rechtsprechung, nach der eine Änderung der Arbeitszeit einen neuen Vertrag (meist billiger) zulässt. Dies sollte allerdings bei einer Befristung nicht zutreffen.

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