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TVÖD Änderungsvertrag

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mitarbeiter2019
Feb 2019 bearbeitet

Guten Tag, ich habe im April 2017 ein Antrag für die hohere Gruppierung bei der Verwaltung erstellt. Ich habe erst im September 2018 eine ´Mitteilung für die Hohegruppierung bekommen. Diese zustimmung wurde bereit von Betrierat gesichtet und genehmigt worden. Leider ich war mit der Entscheidung nicht zufrieden (Zulage gestrichen) und wollte noch einmal (bevor ich den Änderungsvertrag unterschreibe) mit der Personalleiter sprechen. Ich habe leider erst im Dezember 2018 diese Termin bekommen. In diesem Termin (Personalleiter+CHEF+Ich+Betriebrat mitglied) konnten wir uns nicht einigen. Eine Woche später ich habe der Personalleiter einen Brief geschrieben und gebeten, dass er die Änderungsvertrag von Betriebrat umsetzen soll. Seitdem läuft nix und der Personalleiter sagt, dass der vom Betribrat zugestimmt Änderungsvertrag gilt auch nicht mehr. Ist es wirklich so? ich habe seit September 2018 nie eine schriftlich mitteilung von Personalabteilung bekommen oder ich habe nie ein schriftlich Ablehnung von diesem Vertrag abgegeben. Darf der Personalabteilung einfach sowas machen? Ich Danke euch im Voraus.

mfg

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Community-Antworten (2)

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nicoline

20.02.2019 um 21:19 Uhr

Hallo mitarbeiter2019 ich bin mir ziemlich sicher, dass man dir mit den von dir gelieferten Informationen hier nicht helfen kann. Für den TVöD hat es auch noch eine neue Entgeltordnung gegeben mit welcher sogar manche BR überfordert waren. Du solltest dich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden, der dir hilft, deine Ansprüche durchzusetzen. Ich gehe mal davon aus, dass du nicht Mitglied in einer Gewerkschaft bist, sonst hättest du dich sicher an diese gewendet.

S
Schlawutzel

23.02.2019 um 01:05 Uhr

Wir hatten mit dem TVÖD zu tun. Bei dem Antrag auf Höhergruppierung war ein Verlust der Erfahrungsstufen möglich - damit war keine Gehaltseinbuße verbunden. Es war auch ein Verlust von Zulagen möglich, der sehr wohl zu Gehaltseinbußen führen konnte. Auch bei uns hieß es, dass man sich vorher beraten lassen soll, weil ein gestellter Antrag nicht zurückgezogen werden kann. Auch ich würde sagen, dass die Gewerkschaft, die den Vertrag ausgehandelt hat, die richtige Ansprechpartnerin ist.

Wenn man jung ist und noch ein langes Arbeitsleben vor sich hat, ist der Verlust einer Zulage (je nach Höhe) möglicherweise durch die Erhöhung mit den Stufenlaufzeiten schnell wieder eingeholt und das in der letzten Stufe höhere potentiell erreichbare Gehalt ist auch ein Gewinn. Wenn man kurz vor der Rente steht und viele Besitzstände hat, die man verlieren könnte, ist es vielleicht besser keinen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen.

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