Ich bin bei der IG BCE Bayern. Seit 10 Jahren war ich in der E8 Entgeltgruppe eingestellt und damit E8/6 Jahre erreicht. Nach der Übernahme des neuen Aufgabefeld bin ich in der E9 höhegruppiert, aber niedriger eingestuft E9/4 Jahre. Neue Eingruppierung erfolgte gleichzeitig mit der Einführung des neuen Tarifvertrags in IG BCE.
Mein Gehalt ist zwar höher geworden 3784€ (gegen 3736€) aber es wäre noch höher hätte ich alte Gruppe beibehaltet (3870 €).
Ist es rechtsmäßig so und entspricht dem gesunden Menschenverstand? Kann mir jemand erklären wie solchen Fragen der Höhergruppierung geregelt sind?

Danke
I.Limone