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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Höhegruppiert -schlechter bezahlt

I
I.Limone
Nov 2018 bearbeitet

Ich bin bei der IG BCE Bayern. Seit 10 Jahren war ich in der E8 Entgeltgruppe eingestellt und damit E8/6 Jahre erreicht. Nach der Übernahme des neuen Aufgabefeld bin ich in der E9 höhegruppiert, aber niedriger eingestuft E9/4 Jahre. Neue Eingruppierung erfolgte gleichzeitig mit der Einführung des neuen Tarifvertrags in IG BCE. Mein Gehalt ist zwar höher geworden 3784€ (gegen 3736€) aber es wäre noch höher hätte ich alte Gruppe beibehaltet (3870 €). Ist es rechtsmäßig so und entspricht dem gesunden Menschenverstand? Kann mir jemand erklären wie solchen Fragen der Höhergruppierung geregelt sind?

Danke I.Limone

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Community-Antworten (4)

M
Moreno

26.11.2018 um 23:41 Uhr

Frag doch Mal bei der Gewerkschaft nach.

C
celestro

27.11.2018 um 01:06 Uhr

Bundesentgelttarifvertrag IG BCE:

"Bei einer Höhergruppierung in die Entgeltgruppen E 9 bis E 13 erhält der höhergruppierte Arbeitnehmer so lange den Tarifsatz der höheren Entgeltgruppe, der am nächsten über seinem bisherigen Tarifsatz liegt, bis ihm aufgrund seiner Tätigkeitsjahre in der neuen Entgeltgruppe ein höherer Tarifsatz zusteht. Die für diese Entgeltstufe geforderte zeitliche Zugehörigkeit gilt zur Hälfte als erfüllt."

I
I.Limone

28.11.2018 um 14:16 Uhr

Danke für Ihre Antworten. Den Satz verstehe ich so dass nach E8/6 als nächste E9/4 kommt (3 Jaher gibt es nicht). Aber E9/4 wird schlechte bezahlt als E8/6. Ist es so in Ordnung?

C
celestro

28.11.2018 um 14:23 Uhr

"Den Satz verstehe ich so dass nach E8/6 als nächste E9/4 kommt (3 Jaher gibt es nicht)."

Würde ich sagen, ja.

"Aber E9/4 wird schlechte bezahlt als E8/6."

Kenne die Zahlen von Bayern nicht, aber im Bereich Nordrhein bekommt man in E9/4 mehr als in E8/6.

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