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brv und brvst zusammen in urlaub

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konny
Nov 2016 bearbeitet

hallo liebe kollegen unserer brv und brvst wohlen zusammen urlaub machen 14tage . dürfen sie das ? ist der br dann für die zeit handlungunfähig???

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Community-Antworten (4)

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gironimo

03.10.2015 um 13:56 Uhr

Sie dürfen schon. Ihr solltet aber davor per Beschluss eine Regel festlegen, wer in dieser Zeit die beiden vertritt (und dies auch dem AG mitteilen).

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konny

03.10.2015 um 14:18 Uhr

danke für die schnelle antwort . beschluss haben wir nicht gemacht . die anderen brmitglieder haben es nur gehört das die zwei für 14 tage in urlaub gehen und das der eine brmitglied die dann vertritt. das wurde auch von den ag so genehmigt. und wie können wir dagegen angehen ???

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gironimo

03.10.2015 um 15:52 Uhr

Ohne Mehrheitsbeschluss übernimmt niemand eine zusätzliche Aufgabe. Ihr müsst eine Sitzung machen und beschließen, wie die Vertreterregelung aussieht.

Also verlangt, dass der Punkt auf die Tagesordnung kommt und beschließt: Und das teilt Ihr dem AG mit. Falls die beiden schon im Urlaub sind, habt Ihr ein Selbstzusammenkunftsrecht. Einer muss dann einladen und die Tagesordnung bekannt geben (aber dabei alles richtig machen).

das wurde auch von den ag so genehmigt<

Der AG hat dabei nichts zu genehmigen. Er hat Euren Beschluss zu akzeptieren. Vereinfacht gesagt - wenn Ihr keinen Beschluss zur Vertretung habt, kann der AG den selbsternannten Hilfsvorsitzenden am Ring durch die Manege führen.

M
Moreno

03.10.2015 um 16:07 Uhr

Na stell Dir mal vor die wären verheiratet und könnten nicht mehr zusammen Urlaub machen ;-)

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