Erstellt am 03.10.2015 um 11:56 Uhr von gironimo
Sie dürfen schon. Ihr solltet aber davor per Beschluss eine Regel festlegen, wer in dieser Zeit die beiden vertritt (und dies auch dem AG mitteilen).
Erstellt am 03.10.2015 um 12:18 Uhr von konny
danke für die schnelle antwort . beschluss haben wir nicht gemacht . die anderen brmitglieder haben es nur gehört das die zwei für 14 tage in urlaub gehen und das der eine brmitglied die dann vertritt. das wurde auch von den ag so genehmigt. und wie können wir dagegen angehen ???
Erstellt am 03.10.2015 um 13:52 Uhr von gironimo
Ohne Mehrheitsbeschluss übernimmt niemand eine zusätzliche Aufgabe. Ihr müsst eine Sitzung machen und beschließen, wie die Vertreterregelung aussieht.
Also verlangt, dass der Punkt auf die Tagesordnung kommt und beschließt: Und das teilt Ihr dem AG mit. Falls die beiden schon im Urlaub sind, habt Ihr ein Selbstzusammenkunftsrecht. Einer muss dann einladen und die Tagesordnung bekannt geben (aber dabei alles richtig machen).
>das wurde auch von den ag so genehmigt<
Der AG hat dabei nichts zu genehmigen. Er hat Euren Beschluss zu akzeptieren. Vereinfacht gesagt - wenn Ihr keinen Beschluss zur Vertretung habt, kann der AG den selbsternannten Hilfsvorsitzenden am Ring durch die Manege führen.
Erstellt am 03.10.2015 um 14:07 Uhr von moreno
Na stell Dir mal vor die wären verheiratet und könnten nicht mehr zusammen Urlaub machen ;-)