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Mitbestimmung Gehalts- und Bonusrunden

S
sonnemond
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, es geht um jährliche Gehalts- und Bonusrunden in einem Unternehmen ohne Tarifvertrag, ohne Betriebsvereinbarungen. Jedes Jahr wird ein Gehaltserhöhungstopf und Bonustopf im Unternehmen festgelegt, je nach Zielerreichung der Mitarbeiter (gilt für alle Mitarbeiter im Unternehmen) werden Bonus und Gehaltserhöhung festgelegt. Hat der Betriebsrat mitbestimmungsrecht bei der Höhe der einzelnen Gehaltserhöhungen/Boni?

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Community-Antworten (4)

P
Pickel

02.10.2015 um 23:04 Uhr

Bei der Höhe der EINZELNEN Boni nicht. Und glaub mir, sei froh...

Aber bei Verteilungsschlüsseln schon.

Wenn der AG aber sagt, Herrn X möchte ich außer der Reihe mal als besondere Anerkennung 1000 Euro schenken, dann ist das Mitbestimmungsfrei.

S
sonnemond

02.10.2015 um 23:13 Uhr

pickel danke...kann der betriebsrat denn die boni und gehaltserhöhungsliste dann einsehen?

C
Challenger

03.10.2015 um 00:16 Uhr

Google mal die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2006 - 1 ABR 68/05 -

G
gironimo

03.10.2015 um 12:06 Uhr

Der Betriebsrat hat natürlich (wenn auch nur indirekt) mitzubestimmen, wer wie viel aus dem Topf bekommt. Nämlich wenn er seine Mitbestimmung aus dem § 87 Abs. 1 Nr. 10+11 BetrVG ausschöpft.

Aber natürlich nicht in der Nasenfaktor- Form, wie es der AG macht. Nicht hinterher schauen, wer war gut und wem gönnen wir was.

VORHER müsst Ihr mit dem Arbeitgeber eine Betriebsvereinbarung aushandeln. Und da geht es dann darum: Wie ist das Verfahren zur Zielvereinbarung; Wie werden Ziele definiert; welche Ziele sind überhaupt geeignet, um "gemessen" und vom Arbeitnehmer beeinflusst zu werden. Wer ermittelt wie die Zielerreichung bzw. wann ist eine Leistung gut oder nicht u.s.w.

Und dann natürlich die Berechnungsfaktoren, wie viel jeder aus dem Topf erhält, wenn er die Ziele erreicht, teilweise erreicht hat usw.

Eine derartige Vereinbarung solltet Ihr unbedingt anstreben (sehr umfassendes Thema; Sachverständigen hinzuziehen).

Hinterher die Frage der Gerechtigkeit zu klären (also dann, wenn die zu bewertende Arbeit bereits weitgehend gelaufen ist), ist immer ein schwieriges unterfangen.

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